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ESG Reporting

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandard

18. März 2024

Die Europäische Union steht vor bedeutenden Veränderungen in der Welt der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. In diesem Artikel befassen wir uns mit der Europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD oder EU CSRD) und dem Europäischen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS).

Die EU-CSRD wird die bestehende Richtlinie über die nicht finanzielle Berichterstattung (NFRD) ersetzen und alle großen und börsennotierten Unternehmen in der Europäischen Union verpflichten, über ihre Nachhaltigkeitsleistung zu berichten. Mit der CSRD werden neue, verbindliche Nachhaltigkeitsberichterstattung, die ESRS, eingeführt. Die ESRS werden die Berichterstattung in der gesamten Europäischen Union einheitlicher, vergleichbarer und zuverlässiger machen.

Was ist die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)?

Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) ersetzt die bestehende NFRD in der Europäischen Union. Sie verpflichtet die Unternehmen, über eine Reihe von Nachhaltigkeitsaspekten zu berichten, einschließlich ökologischer, sozialer und Governance-Faktoren(ESG), wie Treibhausgasemissionen, Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter sowie Vielfalt und Integration. Die neu eingeführten Berichtspflichten werden verpflichtend sein, und die Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung bestätigen lassen.

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Für wen gilt die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)?

Die CSRD gilt für alle börsennotierten Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) und für große Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: > 250 Beschäftigte, ein Umsatz von mehr als 40 Mio. € und eine Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. € an Aktiva. 

Was sind die Ziele des Corporate Sustainability Reporting Directives?

Die CSRD verfolgt drei Hauptziele: die Nachhaltigkeitsberichterstattung einheitlicher und vergleichbarer zu machen, die Qualität und Zuverlässigkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern und Fortschritte bei der Nachhaltigkeitsleistung von EU-Unternehmen zu erzielen.

Vereinfacht ausgedrückt besteht das Ziel der CSRD darin, sicherzustellen, dass die Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen auf einheitliche und vergleichbare Weise berichten. Dies hilft Anlegern bei der Auswahl nachhaltiger Investitionen, da sie zuverlässige Informationen erhalten. Es hilft auch den Verbrauchern und der Gesellschaft als Ganzes, fundierte Entscheidungen zu treffen. Die CSRD ermutigt die Unternehmen auch dazu, etwaige Auswirkungen, Risiken und Chancen im Bereich der Nachhaltigkeit zu erkennen und anzugehen, was zu einem besseren Management von Nachhaltigkeitsfragen führt.

Wie unterscheidet sich der CSRD vom NFRD?

Die CSRD ist eine umfassendere und zielorientiertere Richtlinie als die NFRD. Der NFRD konzentrierte sich auf eine breitere Palette von ESG-Themen und enthielt keine klaren, verbindlichen Offenlegungsanforderungen. Die CSRD hingegen gilt für ein breiteres Spektrum von Unternehmen und verlangt eine obligatorische Berichterstattung über eine umfangreichere und detailliertere Palette von Nachhaltigkeitsfragen.

Die CSRD führt mehrere neue Verpflichtungen ein, wie die Aufnahme der Nachhaltigkeitserklärung in den Lagebericht und die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Was sind Nachhaltigkeitsberichtsstandards und warum sind sie wichtig?

Bei den Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung handelt es sich im Allgemeinen um Leitlinien, die den Unternehmen einen Rahmen für die Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitsleistung bieten. Die verschiedenen Standards decken unterschiedliche Bereiche von Sozial-, Umwelt- und Governance-Themen ab und sollen die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Allgemeinen einheitlicher, vergleichbarer und zuverlässiger machen.

Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung helfen Unternehmen dabei:

  • Nachhaltigkeitsauswirkungen bzw. -risiken und -chancen zu ermitteln und zu steuern,
  • die Weitergabe dieser Informationen an die Beteiligten unterstützen,
  • einen Rahmen zu schaffen, der es Anlegern ermöglicht, fundierte Entscheidungen auf der Grundlage vergleichbarer Daten zu treffen, und der es Unternehmen ermöglicht, ihre Nachhaltigkeitsleistung zu bewerten und zu verbessern.

Beispiele für weit verbreitete Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sind die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) und die Standards des Sustainability Accounting Standards Board (SASB).

Was sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS)?

Die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) sind Berichtsstandards, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der gesamten Europäischen Union einheitlicher, vergleichbarer und zuverlässiger machen werden. Die ESRS orientieren sich an bestehenden Standards und Rahmenwerken, darunter die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) und die Empfehlungen der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD).

Darüber hinaus sollen die ESRS die Unternehmen dazu ermutigen, relevante und verlässliche Nachhaltigkeitsinformationen auf transparente und kohärente Weise offenzulegen. Sie bieten den Unternehmen einen klaren Rahmen für die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen, einschließlich sozialer und ökologischer Auswirkungen, Risiken und Chancen. Die Berichtspflicht wird verpflichtend sein, und die Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung bestätigen lassen. Hier finden Sie einen Überblick über die verschiedenen europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung:

ESRS-Übersicht

Wer hat die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) entwickelt?

Die European Financial Reporting Advisory Group(EFRAG) ist für die technische Entwicklung der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards verantwortlich. EFRAG hat der EU-Kommission Ende 2022 zwölf endgültige Entwürfe vorgelegt, die die Art und Weise der Berichterstattung im Rahmen der CSRD festlegen.

Die ESRS werden der Europäischen Kommission als technische Beratung vorgelegt, die die Standards nach Konsultationen mit den EU-Mitgliedstaaten und den zuständigen europäischen Gremien (z. B. der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA) annehmen wird.

Was ist der Unterschied zwischen der CSRD und dem ESRS?

Die EU CSRD und der ESRS gehen Hand in Hand, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union zu verbessern. Der ESRS ist ein Berichtsstandard, der zur Erfüllung der Anforderungen der EU CSRD verwendet wird. Die EU CSRD legt die Anforderungen und Verpflichtungen für die Berichterstattung fest, während die ESRS einen Rahmen und eine Methodik für die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen bieten.

Sowohl die CSRD als auch das ESRS sind rechtsverbindlich. Sie sind Teil desselben rechtlichen Rahmens für die Nachhaltigkeitstransparenz von Unternehmen. Die CSRD ist der übergreifende Rahmen - die Richtlinie selbst. Die ESRS konkretisieren die durch die CSRD eingeführten Anforderungen und werden von der EU als delegierte Rechtsakte neben und als Teil der CSRD erlassen. 

Was sind die ersten Schritte zur Einhaltung der CSRD?

Die europäische Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) wird neue Berichterstattungspflichten für große Unternehmen und börsennotierte KMU einführen, die in der Europäischen Union tätig sind, sowie für Unternehmen aus Drittländern, die in erheblichem Umfang in der EU tätig sind. Um die CSRD zu erfüllen, müssen die Unternehmen die folgenden Schritte unternehmen:

  1. Beurteilen Sie, ob das Unternehmen der CSRD unterliegt: 
  1. Große Unternehmen, die mindestens 2 der folgenden Kriterien erfüllen:
    a) > 250 Beschäftigte
    b) Umsatz von mehr als 40 Mio. €,
    c) Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. € an Vermögenswerten unterliegen den CSRD-Meldepflichten.
    d) börsennotierte KMU, ausgenommen Kleinstunternehmen, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen;
    e) Unternehmen aus Drittländern mit einem Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. € in der EU, wenn sie mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigstelle in der EU haben, die bestimmte Schwellenwerte überschreitet.
  2. Nennen Sie das entsprechende Anwendungsdatum:
    a) Berichterstattung im Jahr 2025 für das GJ 2024: Unternehmen, die unter den NFRD fallen
    b) Berichterstattung im Jahr 2026 für das GJ 2025: Großunternehmen, die derzeit nicht dem NFRD unterliegen;
    c) Meldung im Jahr 2027 für das GJ 2026: börsennotierte KMU (außer Kleinstunternehmen), kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen;
    d) Meldung im Jahr 2029 für das GJ 2028: Unternehmen aus Drittländern wie oben angegeben.
  3. Bewertung der derzeitigen Praktiken der Nachhaltigkeitsberichterstattung des Unternehmens: Die Unternehmen müssen ihre derzeitige Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung überprüfen und etwaige Lücken in der Berichterstattung ermitteln.
  4. Entwicklung einer Strategie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung: Auf der Grundlage der ermittelten Lücken müssen die Unternehmen eine Strategie entwickeln, um diese Lücken zu schließen und die neuen CSRD-Verpflichtungen sowie die im ESRS festgelegten Berichterstattungsanforderungen zu erfüllen. Diese Strategie sollte einen Zeitplan für die Umsetzung sowie alle erforderlichen Ressourcen enthalten.
  5. Identifizierung, Sammlung und Analyse relevanter Nachhaltigkeitsdaten: Die Unternehmen müssen relevante Nachhaltigkeitsdaten erheben und analysieren, um sicherzustellen, dass sie über genaue und zuverlässige Informationen für die Berichterstattung im Rahmen der CSRD und in Übereinstimmung mit dem ESRS verfügen. Der Ausgangspunkt für einen solchen Prozess ist die doppelte Wesentlichkeitsprüfung, mit der die Unternehmen wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen für die Berichterstattung ermitteln müssen. Auf diese Weise können die Unternehmen sicherstellen, dass sie über genaue und zuverlässige Informationen für die Berichterstattung nach den neuen Standards verfügen. Wenden Sie sich für weitere Informationen an Daato. 
  6. Einführung geeigneter Berichterstattungsprozesse und -verfahren: Die Unternehmen müssen geeignete Berichterstattungsprozesse und -verfahren einführen, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der im Rahmen der CSRD und in Übereinstimmung mit dem ESRS gemeldeten Nachhaltigkeitsinformationen zu gewährleisten.
  7. Halten Sie sich über die Entwicklungen des ESRS auf dem Laufenden: Unternehmen sollten sich über die neuesten Entwicklungen in Bezug auf die ESRS auf dem Laufenden halten, z. B. über die Annahme der endgültigen Standards, die für Juni 2023 erwartet werden. Dies wird es den Unternehmen ermöglichen, die spezifischen Berichtsanforderungen, die sie erfüllen müssen, zu verstehen.

Durch diese Schritte können Unternehmen sicherstellen, dass sie die neuen Berichterstattungsanforderungen erfüllen und einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Zukunft leisten. Darüber hinaus kann die Einführung geeigneter Verfahren für die Nachhaltigkeitsberichterstattung den Unternehmen dabei helfen, die Auswirkungen, Risiken und Chancen der Nachhaltigkeit zu erkennen und anzugehen, was zu ihrem langfristigen Erfolg und ihrer Nachhaltigkeit beiträgt.

Die CSRD stellt die Unternehmen vor neue Herausforderungen

Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft für die Europäische Union. Die Richtlinie wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung kohärenter, vergleichbarer und zuverlässiger machen und den Unternehmen helfen, Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und -chancen besser zu erkennen und anzugehen.

Mit der Verabschiedung der CSRD müssen die Unternehmen sicherstellen, dass sie die neuen Berichtsanforderungen erfüllen. Damit leisten sie nicht nur einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Zukunft, sondern stellen auch sicher, dass sie in einem zunehmend umwelt- und sozialbewussten Markt wettbewerbsfähig bleiben.

Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Wie unterstützt Daato seine Kunden bei ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Daato ist eine Lösung für nachhaltige Organisationen, die Kunden hilft, ihre ESG-Berichterstattung und ihr ESG-Management zukunftssicher zu machen. Daato ist ein One-Stop-Shop für alles, was mit ESG zu tun hat, von der Einhaltung bis zum Handeln.

Wir bei Daato möchten Sie dabei unterstützen, die ESG-Leistung an einem Ort zu verwalten, der die gesamte Lieferkette abdeckt. Wir bieten auch eine Plattform, um alle ESG-Daten an einem Ort zusammenzuführen und über gesetzliche und freiwillige Rahmenwerke zu berichten. Darüber hinaus unterstützt Daato Sie dabei, ESG-Risiken und -Chancen im Finanzsystem zu identifizieren und zu managen und in Übereinstimmung mit den Standardrahmen zu berichten. Daato kann Ihnen außerdem dabei helfen, Ihre derzeitigen Berichterstattungspraktiken anhand der neuen ESRS-Standards zu bewerten und die Identifizierung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen als Teil der doppelten Wesentlichkeitsbewertung zu unterstützen, die zur Erfüllung der CSRD- und ESRS-Anforderungen erforderlich ist. 

Ressourcen

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Alles, was Sie schon immer über doppelte Wesentlichkeit, Datenerfassung und Berichterstattung im Rahmen des ESRS wissen wollten, und wie wir Ihnen helfen können.

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