Endlich mehr Klarheit in der Lieferkette - Gesetz zur Sorgfaltspflicht
Artikel
Nachhaltige Lieferkette

Endlich mehr Klarheit über das Gesetz zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette

18. März 2024

Es gibt mehr Klarheit über das Meldeformat des Supply Chain Due Diligence Act(SCDDA), zu Deutsch Lieferkettensorgfalts­pflichtengesetz (LkSG). Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 14. Oktober 2022 seinen Fragenkatalog zur Meldung vorgestellt. Eine Online-Eingabemaske auf Basis einer PDF-Umfrage wird im Frühjahr 2023 zur Verfügung stehen. Der Fragenkatalog wird endlich mehr Klarheit darüber schaffen, wie die Einhaltung des LKSG gemeldet werden muss.

Hier finden Sie alle Informationen über das Lieferkettensorgfalts­pflichtengesetz (LkSG) und die letzte Aktualisierung.

Was ist das Lieferkettensorgfalts­pflichtengesetz?

Das Lieferkettensorgfalts­pflichtengesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Diese Regelung gilt für alle Branchen in Deutschland und schreibt vor, dass Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Deutschland tätig sind. Sie müssen darauf hinarbeiten, Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltvorschriften in ihren Lieferketten zu verhindern oder zu verringern. Ab 2024 wird das Gesetz zusätzlich für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland gelten.

Wer muss einen Bericht einreichen?

Wenn Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, sind Sie verpflichtet, regelmäßig einen Bericht über die Einhaltung der im Gesetz festgelegten Sorgfaltspflichten zu veröffentlichen.

Sie müssen jährlich einen Bericht über die Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflichten im abgelaufenen Geschäftsjahr erstellen. Auch diesen Bericht müssen Sie spätestens vier Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Außerdem muss der Bericht auf der Internetseite Ihres Unternehmens öffentlich zugänglich gemacht werden.

Form des Berichts

Der Bericht wird anhand der Antworten auf einen strukturierten Fragebogen erstellt. Der Fragebogen enthält offene und geschlossene Fragen sowie Multiple-Choice-Optionen. Durch die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung des Fragebogens und die Veröffentlichung des erstellten Berichts auf der Website des Unternehmens kommen Sie Ihren Meldepflichten nach.

Bei Daato haben wir den Fragebogen und wertvolle Zusatzinformationen nahtlos in Ihr Dashboard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung integriert. Wir verknüpfen die erforderlichen Informationen mit anderen Berichtsstandards, die Sie bereits einhalten. Auf diese Weise müssen Sie dieselben Informationen nicht doppelt eingeben, was Ihnen Zeit spart und die Konsistenz entlang aller Berichtsstandards verbessert.

Inhalt des Berichts

Die folgenden Punkte sind aufgrund des Lieferkettensorgfalts­pflichtengesetz (LkSG) meldepflichtig:

  • Ob und, wenn ja, welche Menschenrechts- und Umweltrisiken oder Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht Ihr Unternehmen festgestellt hat.
  • Was Ihr Unternehmen in Bezug auf die Verpflichtungen in der Lieferkette unternommen hat, einschließlich der Elemente der Grundsatzerklärungen und der Maßnahmen, die Ihr Unternehmen als Reaktion auf Beschwerden ergriffen hat.
  • Wie bewertet Ihr Unternehmen die Auswirkungen und die Wirksamkeit der Maßnahmen?
  • Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie aus der Bewertung für zukünftige Maßnahmen?
  • Plausibel darlegen, dass keine Menschenrechts- oder Umweltrisiken oder Verstöße gegen entsprechende Verpflichtungen festgestellt werden

Fragen, die Sie sich stellen sollten

A - Strategie und Verankerung:

  • Wurden für den Berichtszeitraum Verantwortlichkeiten für die Überwachung des Risikomanagements festgelegt?
  • In welchen relevanten Fachabteilungen/Geschäftsprozessen wurde die Verankerung der Menschenrechtsstrategie im Berichtszeitraum sichergestellt?

B - Risikoanalyse und Präventivmaßnahmen:

  • Wurde während des Berichtszeitraums eine regelmäßige (jährliche) Risikoanalyse durchgeführt, um Menschenrechts- und Umweltrisiken zu ermitteln, abzuwägen und zu priorisieren?
  • Welche Präventivmaßnahmen wurden im Berichtszeitraum zur Vermeidung und Minimierung der prioritären Risiken bei direkten Lieferanten umgesetzt?

C - Festgestellte Verstöße und Abhilfemaßnahmen:

  • Wurden während des Berichtszeitraums in Ihrem eigenen Geschäftsbereich Verstöße festgestellt?

D - Beschwerdeverfahren:

  • In welcher Form wurde im Berichtszeitraum ein Beschwerdeverfahren angeboten?

E - Bewertung des Risikomanagements und Schlussfolgerungen:

  • Gibt es ein Verfahren, mit dem das Risikomanagement in allen Bereichen auf seine Angemessenheit, Wirksamkeit und angemessene Berücksichtigung der Interessen der (potenziell) Betroffenen überprüft wird?

Wie kann der Bericht eingereicht werden?

Die Berichte sind jährlich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu übermitteln. Nach den jüngsten Aktualisierungen werden die Unternehmen ihre Berichte bald elektronisch beim BAFA einreichen können.

LkSG-Checkliste Banner

Wie wir Ihnen helfen:

  • Auswahl und Definition von Leistungsindikatoren zur Messung der Nachhaltigkeitsleistung
  • Aufbau der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Einrichtung von automatisierten Berichterstattungssystemen und -prozessen, einschließlich der zugehörigen internen Kontrollsysteme und der unterstützenden IT
  • Zertifizierung der Übereinstimmung des Nachhaltigkeitsberichts mit verschiedenen Standards und Richtlinien sowie Unterstützung bei der Erfüllung des Lieferkettensorgfalts­pflichtengesetzes und anderer Berichtsstandards (GRI, EU Taxonomy, CSRD)
  • Unterstützung der Stakeholder-Beziehungen und Optimierung der Beziehungen durch optimierte, automatisierte Berichterstattung
  • Einblicke und Analysen zur kontinuierlichen Verbesserung Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie, -umsetzung und -kennzahlen

Quellen

https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/Berichtspflicht/berichtspflicht_node.html

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