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Lieferketten sind heute so etwas wie das Rückgrat der Unternehmen. Sie bringen all die verschiedenen Dinge zusammen, die zur Herstellung von Produkten oder zum Anbieten von Dienstleistungen benötigt werden.
In unserer vernetzten Welt hängt der Erfolg eines Unternehmens oft davon ab, wie gut seine Lieferkette funktioniert. Lieferketten können kompliziert sein, mit vielen Schritten und Menschen, die daran beteiligt sind, Dinge rechtzeitig und zu den richtigen Kosten zum Kunden zu bringen.
Aber es gibt eine große Herausforderung und auch eine große Chance für Unternehmen, wenn es um die Lieferketten geht. Es gibt neue Regeln für die Nachhaltigkeit von Lieferketten, wie das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) und die Bewertung der Mindestgarantien der EU-Taxonomie. Bei diesen Vorschriften geht es darum, sicherzustellen, dass Unternehmen bestimmte Nachhaltigkeitsstandards in ihren Lieferketten einhalten.
In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über diese beiden wichtigen Nachhaltigkeitsvorschriften und ihre Überschneidungen, damit Sie Ihr Unternehmen bestmöglich auf die Einhaltung der Vorschriften vorbereiten und wertvolle Zeit sparen können, wenn Sie wissen, wie sie zusammenhängen.
Das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) ist ein Gesetz, das das Lieferkettenmanagement verbessern und die Menschenrechte schützen soll. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern (1.000 ab dem Jahr 2024), sicherzustellen, dass ihre Lieferketten frei von Menschenrechtsverletzungen, Umweltschäden und anderen negativen Auswirkungen sind. Das LkSG gilt sowohl für Unternehmen mit Sitz in Deutschland als auch für Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, unabhängig davon, wo sie ihren Sitz haben.
Die Einhaltung des deutschen Lieferkettengesetzes verlangt von den Unternehmen einen proaktiven Ansatz zur Identifizierung und Behandlung von Risiken in ihren Lieferketten. Hier sind die Schritte, die Unternehmen unternehmen können, um das Gesetz einzuhalten:
Das deutsche Lieferkettengesetz ist zwar eine positive Entwicklung, stellt die Unternehmen aber auch vor einige Herausforderungen. So kann die Umsetzung der im Gesetz geforderten Sorgfaltspflichtmaßnahmen komplex und zeitaufwändig sein, insbesondere für Unternehmen mit großen und komplexen Lieferketten. Außerdem kann das Gesetz zu höheren Kosten für die Unternehmen führen, da sie möglicherweise in zusätzliche Ressourcen investieren müssen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Wenn Sie bereits unter die EU-Taxonomie fallen, ersparen Sie sich vielleicht etwas Arbeit mit dem LkSG. Wir erklären alles im Detail.
Die EU-Taxonomie ist ein wichtiges Instrument, um die ehrgeizigen Klima- und Umweltziele der EU zu erreichen. Sie zielt darauf ab, nachhaltige Investitionen zu fördern und klare Kriterien für die Identifizierung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten zu liefern. Die Mindestgarantien der EU-Taxonomie spielen eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung, dass.
Die Mindestgarantien, die integraler Bestandteil der EU-Taxonomieverordnung sind, beruhen auf Empfehlungen des Europäischen Parlaments und der technischen Expertengruppe. Sie sollen sicherstellen, dass Investitionen oder Aktivitäten, die als „taxonomiekonform" eingestuft werden, Mindeststandards der Unternehmensführung erfüllen und nicht gegen soziale Normen, einschließlich der Menschen- und Arbeitsrechte, verstoßen. Im Wesentlichen dienen sie als Sicherheitsnetz, um zu verhindern, dass grüne Investitionen als „nachhaltig" eingestuft werden, wenn sie Menschen- oder Arbeitsrechte verletzen oder korrupte, wettbewerbswidrige oder nicht konforme Steuerpraktiken anwenden.
Die Einhaltung der Vorschriften wird durch die Bewertung von Leistungskriterien zu vier Kernthemen ermittelt:
Die Mindestschutzkriterien sind in den Leitlinien der zuständigen internationalen Gremien und in künftigen EU-Verordnungen (CSDDD, CSRD, SFDR) verankert, ersetzen jedoch nicht die strengeren Anforderungen des EU-Rechts. Umweltverträgliche Wirtschaftstätigkeiten müssen auch die Kriterien für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln erfüllen, die in verschiedenen internationalen Leitlinien festgelegt sind.
Werfen wir einen Blick auf die Überschneidungen und Unterschiede zwischen der EU-Taxonomie und dem deutschen Lieferkettengesetz und vergleichen beide.
Zu diesen Themen gehören auch die folgenden:
Die EU-Taxonomie-Mindestgarantien und das LkSG weisen einige Ähnlichkeiten auf, wenn es um die Behandlung von Menschenrechtsfragen und die Bewertung von Risiken geht. Die EU-Taxonomie-Mindestgarantien decken jedoch zusätzliche Themen wie Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung, fairer Wettbewerb und Besteuerung ab. Diese Themen werden im deutschen Lieferkettengesetz nicht ausdrücklich erwähnt.
Was die Anforderungen an das Management der Lieferkette betrifft, so verlangen sowohl die EU-Taxonomie-Mindestgarantien als auch das LkSG von den Unternehmen, dass sie Präventivmaßnahmen zur Bewältigung festgestellter Risiken, Abhilfemaßnahmen zur Beseitigung von Missständen oder Schäden sowie einen Beschwerdemechanismus einrichten.
Sowohl die EU-Taxonomie der Mindestgarantien als auch das deutsche Lieferkettengesetz verweisen auch auf etablierte Rahmenwerke wie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Diese Rahmenwerke sind wichtige Leitlinien, die die Unternehmen berücksichtigen sollten. Was die Berichterstattung betrifft, so verlangen beide Vorschriften von den Unternehmen, dass sie Informationen über ihre Verfahren zur Gewährleistung der Menschenrechte und der Umweltverantwortung weitergeben. Sie sollten auch ihre Beschwerdemechanismen der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Das deutsche Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Rechtsakt, der das Lieferkettenmanagement verbessern und die Menschenrechte schützen soll. Indem es von den Unternehmen verlangt, eine aktive Rolle bei der Sicherstellung zu übernehmen, dass ihre Lieferketten frei von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden sind, wird erwartet, dass das Gesetz positive Auswirkungen auf Gemeinden, Arbeitnehmer und die Umwelt hat. Es stellt die Unternehmen jedoch auch vor Herausforderungen, vor allem bei der Umsetzung der geforderten Sorgfaltspflichtmaßnahmen.
Die Mindeststandards der EU-Taxonomie und das LkSG haben, wie oben beschrieben, einige Gemeinsamkeiten, die Ihnen die Erfüllung des LkSG erleichtern können. Insgesamt stellen sowohl das deutsche Lieferkettengesetz als auch die Mindeststandards der EU-Taxonomie einen bedeutenden Fortschritt in den laufenden Bemühungen zur Förderung eines ethischen und nachhaltigen Lieferkettenmanagements dar.
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