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Nachhaltige Lieferkette

EU-Gesetz zur Lieferkette: Alles, was Ihr Unternehmen wissen muss

18. März 2024

EU-Gesetz zur Lieferkette: Alles, was Ihr Unternehmen wissen muss

Für Unternehmen ist es wichtig, die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit zu verstehen und einzuhalten, da sie dazu beiträgt, dass sie verantwortungsvoll und nachhaltig handeln. 

Was ist das EU-Lieferkettengesetz?
Die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit, auch bekannt als EU Supply Chain Act, ist eine Rechtsvorschrift, die von der Europäischen Union voraussichtlich im Jahr 2023 verabschiedet wird und die Unternehmen ab 2025 einhalten müssen. Sie zielt darauf ab, die Transparenz und Rechenschaftspflicht in den Betrieben und Lieferketten der in der EU tätigen Unternehmen zu erhöhen, wobei der Schwerpunkt auf den Menschenrechten und den Umweltauswirkungen liegt.

Durch die Einhaltung der Richtlinie können Unternehmen ihr Engagement für ethische und nachhaltige Geschäftspraktiken unter Beweis stellen, was ihren Ruf verbessern und das Vertrauen der Interessengruppen stärken kann. Darüber hinaus kann die Einhaltung der Richtlinie Unternehmen dabei helfen, potenzielle Risiken und Auswirkungen in ihren Betrieben und Lieferketten zu erkennen und zu beseitigen, was letztlich zu Kosteneinsparungen und Effizienzsteigerungen führen kann. Die Nichteinhaltung der Richtlinie kann zu Bußgeldern und Rufschädigung führen und auch negative Auswirkungen auf die Umwelt und lokale Gemeinschaften haben.

Überblick über den EU Supply Chain Act

Die EU-Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit gilt für Unternehmen mit Sitz in der EU, die mehr als 500 Mitarbeiter und einen Nettoumsatz von 150 Millionen Euro haben, sowie für Unternehmen von öffentlichem Interesse wie börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen. Die Richtlinie gilt sowohl für in der EU ansässige als auch für nicht in der EU ansässige Unternehmen, die in der EU tätig sind, sofern sie die Größenkriterien erfüllen. Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht:

EU-Unternehmen Unternehmen aus Drittländern
  • Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweit erzielten Nettoumsatz von 150 Mio. EUR
  • Unternehmen der High-Impact-Branche* mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweit erzielten Nettoumsatz von 40 Mio. EUR

*Textilien, Leder, Schuhe, Landwirtschaft, Großhandel mit landwirtschaftlichen Rohstoffen, Lebensmittel, Bodenschätze - einschließlich Metalle und Metallerze, Baumaterialien, Brennstoffe, Chemikalien

  • Unternehmen mit einem Nettoumsatz von 150 Mio. EUR und 40 Mio. EUR (Sektoren mit hoher Auswirkung), die in der EU erwirtschaftet werden
  • Unternehmen in Risikosektoren mit einem Nettoumsatz von 40 Mio. EUR innerhalb der EU

Der EU Supply Chain Act umfasst die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs). Die UNGPs beruhen auf drei Säulen, die beschreiben, wie Staaten und Unternehmen sie umsetzen sollten:

  • Säule I: Die staatliche Pflicht zum Schutz der Menschenrechte
  • Säule II: Die Verantwortung der Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte
  • Säule III: Zugang zu Rechtsmitteln für Opfer von Missbrauch durch Unternehmen

Zu den wichtigsten Bestimmungen der Richtlinie gehören:

  • Verpflichtungen zur Sorgfaltsprüfung: Die Unternehmen sind verpflichtet, die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechte und die Umwelt sowie die ihrer Zulieferer und Unterauftragnehmer mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen. Dazu gehören die Identifizierung und Bewertung potenzieller Risiken und die Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung oder Abschwächung negativer Auswirkungen.
  • Offenlegung von Informationen zur Nachhaltigkeit: Die Unternehmen sind verpflichtet, Informationen über ihre Politik und Praktiken in den Bereichen Menschenrechte, Umwelt, Soziales und Arbeitnehmer offenzulegen. Dazu gehören auch Informationen über die Unternehmensführung, die Vielfalt und das Lieferkettenmanagement.
  • Berichterstattung über Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen: Die Unternehmen sind verpflichtet, über die Risiken und Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Lieferketten auf die Menschenrechte und die Umwelt sowie über die Maßnahmen zu berichten, die sie zur Verhinderung oder Abschwächung dieser Risiken ergriffen haben. Dazu gehören auch Informationen über die Sorgfaltsprüfungsverfahren des Unternehmens und die Schulung der Mitarbeiter.

Insgesamt zielt die EU-Richtlinie über die Erfüllung der Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit darauf ab, die Transparenz und Verantwortlichkeit in den Geschäftsabläufen und Lieferketten großer in der EU tätiger Unternehmen zu fördern und die Unternehmen zu verantwortungsvollen und nachhaltigen Geschäftspraktiken anzuhalten. Durch die Einhaltung der Richtlinie können Unternehmen ihr Engagement für eine ethische und nachhaltige Geschäftstätigkeit unter Beweis stellen und sich vor potenziellen Risiken und Haftungsansprüchen schützen.

Übereinstimmung mit dem EU Supply Chain Act

Um die Einhaltung der EU-Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit zu gewährleisten, können Unternehmen die folgenden Schritte unternehmen:

  1. Risikoanalyse und -management: Die Unternehmen sollten die Risiken negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt in ihren Betrieben und Lieferketten bewerten und Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung dieser Risiken ergreifen. Dies kann die Durchführung von Bewertungen von Zulieferern und Unterauftragnehmern, die Festlegung von Leistungsstandards und -anforderungen für Zulieferer sowie die Überwachung und Überprüfung der Leistung von Zulieferern umfassen.
  1. Überwachung und Überprüfung von Betrieben und Lieferketten: Die Unternehmen sollten Systeme und Verfahren zur Überwachung und Überprüfung der Leistung ihrer Tätigkeiten und Lieferketten einrichten, einschließlich der Einhaltung der Richtlinie und ihrer Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt. Dies kann die Durchführung von Audits, die Einrichtung von Berichterstattungssystemen und die Einbindung von Interessengruppen umfassen.
  1. Schulung der Mitarbeiter: Die Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter über die Richtlinie und ihre Anforderungen sowie über die Unternehmensrichtlinien und -verfahren zur Einhaltung der Richtlinie schulen. Dies kann dazu beitragen, dass sich die Mitarbeiter ihrer Verantwortung bewusst sind und in der Lage sind, potenzielle Risiken und Auswirkungen zu erkennen und anzugehen.

Insgesamt ist es für Unternehmen wichtig, proaktive Schritte zu unternehmen, um die Einhaltung der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflicht für nachhaltige Unternehmen zu gewährleisten, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden und ihren Ruf und ihre rechtliche Stellung zu schützen. Die Nichteinhaltung der EU-Richtlinie über die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für nachhaltige Unternehmen kann erhebliche Konsequenzen für Unternehmen nach sich ziehen. Diese können Folgendes umfassen:

  • Geldbußen: Unternehmen, die die Richtlinie nicht einhalten, können von den Regulierungsbehörden mit Geldstrafen belegt werden.
  • Schädigung des Ansehens: Die Nichteinhaltung der Richtlinie kann den Ruf eines Unternehmens schädigen, da sie auf ein mangelndes Engagement für verantwortungsvolle und nachhaltige Geschäftspraktiken hinweisen kann. Dies kann zu einer negativen Wahrnehmung durch Interessengruppen wie Kunden, Investoren und Mitarbeiter führen.
  • Rechtliche Haftung: Unternehmen, die die Richtlinie nicht einhalten, können auch rechtlich haftbar gemacht werden, z. B. durch Klagen im Zusammenhang mit Menschenrechten oder Umweltauswirkungen in ihren Betrieben und Lieferketten.

EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit vs. deutsches Gesetz über Sorgfaltspflichten von Unternehmen in Lieferketten (LkSG)

Neben der EU-Verordnung zur Lieferkette gibt es mehrere nationale Vorschriften zur Nachhaltigkeit der Lieferkette. Eine davon ist das deutsche Lieferkettengesetz. Hier sind die Unterschiede zwischen der EU Corporate Sustainability Due Diligence und dem deutschen Lieferkettengesetz auf einen Blick:

EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflicht für nachhaltige Unternehmen Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG)
Umfang EU-Unternehmen
Gruppe 1: > 500 Beschäftigte + 150 Mio. EUR Jahresumsatz
Gruppe 2: > 250 Beschäftigte + 40 Mio. EUR Jahresumsatz (Risikosektoren)
Unternehmen aus Drittländern mit Aktivitäten in der EU
Jahresumsatz in Höhe der Gruppe 1 oder Gruppe 2
Unternehmen mit Sitz in Deutschland
Gruppe 1: > 3.000 Beschäftigte (2023)
Gruppe 2: > 1.000 Beschäftigte (2024)
Abdeckung der Lieferkette Gesamter Lebenszyklus (einschließlich Nutzung und Entsorgung)
vor- und nachgelagerte Bereiche
Konzentration auf direkte und indirekte Kunden mit etablierten Geschäftsbeziehungen
Von der Rohstoffgewinnung bis zur Lieferung an den Endkunden
Fokus auf vorgelagerte Bereiche
Unterscheidung zwischen direkten und indirekten Lieferanten (abgestufte Sorgfaltspflicht)
Aspekte der Sorgfaltspflicht 22 Menschenrechtskonventionen
7 Umweltkonventionen (Minamata, POP, Basel, CBD, CITES, Wien & Montreal)
Klimazielplan
11 Menschenrechtskonventionen
3 Umweltkonventionen (Minamata, POP, Basel)
Sanktionen und zivilrechtliche Haftung Zivilrechtliche Haftung
Zugang zu europäischen Gerichten
Keine einheitlichen Sanktionen auf europäischer Ebene (nationale Umsetzung)
Keine (separate) zivilrechtliche Haftung
Besonderer Verfahrensstatus Geldbußen von 100.000 bis 800.000 € oder 2 % des Jahresumsatzes bei einem Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen
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Bewährte Praktiken für die Umsetzung des EU Supply Chain Act

Es gibt mehrere bewährte Verfahren, die Unternehmen befolgen können, um den EU Supply Chain Act in ihren Betrieben wirksam umzusetzen:

  • Kartierung der Lieferkette: Unternehmen können die verschiedenen Ebenen ihrer Lieferkette sowie die mit jeder Ebene verbundenen Risiken und Auswirkungen mithilfe einer Lieferkettenkartierung ermitteln. Dies kann Unternehmen dabei helfen, ihre Sorgfaltspflichten zu bewerten und zu priorisieren sowie potenzielle Risiken und Auswirkungen in ihren Lieferketten zu identifizieren und zu behandeln.
  • Einbeziehung von Interessengruppen: Unternehmen können mit Stakeholdern wie Kunden, Investoren und Nichtregierungsorganisationen zusammenarbeiten, um deren Bedenken und Erwartungen im Zusammenhang mit dem Gesetz zu verstehen. Dies kann den Unternehmen dabei helfen, potenzielle Risiken und Auswirkungen zu erkennen und Strategien zur Bewältigung dieser Probleme zu entwickeln.
  • Schulung und Kommunikation: Die Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter in Bezug auf das Gesetz und seine Anforderungen schulen und den Zulieferern und Subunternehmern die Unternehmensrichtlinien und -verfahren in Bezug auf das Gesetz mitteilen. Dies kann dazu beitragen, dass sich alle Beteiligten ihrer Verantwortung bewusst sind und in der Lage sind, das Gesetz wirksam umzusetzen.
  • Kontinuierliche Verbesserung: Die Unternehmen sollten Systeme und Verfahren für die laufende Überwachung und Überprüfung ihrer Lieferketten einrichten und bereit sein, ihre Praktiken bei Bedarf anzupassen und zu verbessern. Dies kann den Unternehmen helfen, neu auftretende Risiken und Auswirkungen zu erkennen und anzugehen und mit den besten Praktiken auf dem Laufenden zu bleiben.

Die CSRD stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die EU-Richtlinie über die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit ein Rechtsakt ist, der die Transparenz und Verantwortlichkeit in den Geschäftsabläufen und Lieferketten großer, in der EU tätiger Unternehmen erhöhen soll, wobei der Schwerpunkt auf den Menschenrechten und den Umweltauswirkungen liegt. Sie verlangt von den Unternehmen, Informationen über ihre Politik und Praktiken in Bezug auf diese Themen offenzulegen und über die Risiken und Auswirkungen ihrer Tätigkeiten und Lieferketten zu berichten.

Die Einhaltung der Richtlinie ist für Unternehmen wichtig, da sie dazu beiträgt, dass sie verantwortungsvoll und nachhaltig arbeiten. Die Nichteinhaltung der Richtlinie kann zu Geldstrafen und Rufschädigung führen und auch negative Auswirkungen auf die Umwelt und lokale Gemeinschaften haben. Durch die Einhaltung der Richtlinie können Unternehmen ihr Engagement für ethische und nachhaltige Geschäftspraktiken unter Beweis stellen, was ihren Ruf verbessern und das Vertrauen der Interessengruppen stärken kann. Darüber hinaus kann die Einhaltung der Richtlinie den Unternehmen helfen, potenzielle Risiken und Auswirkungen in ihren Betrieben und Lieferketten zu erkennen und zu beseitigen, was letztlich zu Kosteneinsparungen und Effizienzsteigerungen führen kann.

Um die Einhaltung der Richtlinie zu gewährleisten, sollten Unternehmen proaktive Maßnahmen ergreifen, wie z. B. die Durchführung von Risikobewertungen, die Überwachung und Überprüfung ihrer Tätigkeiten und Lieferketten sowie die Schulung ihrer Mitarbeiter. Unternehmen können auch Instrumente und Ressourcen wie die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Einbeziehung von Stakeholdern nutzen, um die Einhaltung der Richtlinie zu unterstützen. Durch diese Schritte können Unternehmen die Umwelt und die Menschenrechte in ihren Betrieben und Lieferketten schützen und ihr Engagement für verantwortungsvolle und nachhaltige Geschäftspraktiken unter Beweis stellen.

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