Nach zweimaliger Verschiebung wird die EU-Kommission voraussichtlich am 15. Februar endlich ihren Vorschlag für die „Sustainable Corporate Governance Initiative“ und ihre Richtlinien vorlegen. Ziel der Sustainable Corporate Governance Initiative ist es, Nachhaltigkeit als integralen Aspekt der Unternehmensführung zu verankern und Verhaltensänderungen in Unternehmen auszulösen, indem die Sorgfaltspflicht für Umwelt- und Menschenrechtsauswirkungen angesprochen wird.
Ist Ihr Unternehmen von der Sustainable Corporate Governance Richtlinie betroffen?
Wenn die folgenden Punkte auf Ihr Unternehmen zutreffen, gilt die Sustainable Corporate Governance Richtlinie der EU-Kommission auch für Sie:
- Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von 150 Millionen Euro,
- Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen Euro, wenn mindestens die Hälfte ihres Umsatzes aus einem Hochrisikosektor stammt.
Hochrisikosektoren sind zum Beispiel die Textilindustrie, der Bergbau oder die Landwirtschaft.
Der Vorschlag ist noch Gegenstand von Verhandlungen zwischen dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament, so dass sich diese Anforderungen in den kommenden Monaten noch ändern können.
Was wird sich für Sie ändern?
Das Ziel der Sustainable Corporate Governance Richtlinie ist ähnlich wie das Ziel des deutsche Lieferkettengesetzes. Beide verlangen ein Unternehmensinteresse zur Einrichtung des Sorgfaltsprüfungsverfahren, um etwaige negative Auswirkungen auf die Umwelt zu bekämpfen:
- Menschenrechte,
- die Umwelt,
- und gute Unternehmensführung, die sich aus ihren Tätigkeiten, Wertschöpfungsketten und Geschäftsbeziehungen ergeben können.
Von den Aufsichtsräten der Unternehmen wird außerdem erwartet, dass sie ihre Sorgfaltsprüfungsstrategie öffentlich bekannt geben, sich mit den Interessenvertretern austauschen und über ein System verfügen, mit dem die Interessenvertreter Bedenken äußern können. Darüber hinaus sollten die betroffenen Unternehmen Möglichkeiten zur Behebung des entstandenen Schadens anbieten.
Wie werden die Regeln durchgesetzt?
Um eine angemessene Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften zu gewährleisten, müssen die europäischen Mitgliedsstaaten ein angemessenes Überwachungssystem einrichten und verhältnismäßige Sanktionen vorsehen. Die Bußgelder im deutschen Lieferkettengesetz können bis zu 2 Prozent des Jahresumsatzes betragen.
Wie wir Ihnen helfen
Gemeinsam mit Experten aus großen, mittleren und kleinen Unternehmen mit Erfahrung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten wir Softwarelösungen an, die Ihnen die Umsetzung der neuen Richtlinie erleichtern.
- Wir vereinfachen die Erfassung relevanter Daten intern und entlang der gesamten Lieferkette, erhöhen die Effizienz und verringern den Aufwand. Wir helfen Ihnen, jederzeit mit Ihren Lieferanten in Kontakt zu sein, um insbesondere die gesetzlichen Anforderungen der Initiative für nachhaltige Unternehmensführung zu erfüllen.
- Wir helfen Ihren Lieferanten, Ihren Informationsanfragen nachzukommen, ermöglichen ihnen aber gleichzeitig, geschäftskritische Informationen über ihre Lieferkette davor zu schützen, dem Datenempfänger offengelegt zu werden, indem wir nur eine Ebene nach oben und eine Ebene nach unten zeigen.
- Wir erklären die neuen Normen verständlich und helfen bei den Berechnungen. So entlasten wir Sie von mühsamen Arbeitsschritten und vereinfachen die Dateneingabe.
- Wir erleichtern den Datenaustausch mit Lieferanten und sorgen dafür, dass notwendige Informationen aus der Lieferkette korrekt und ohne zusätzlichen Aufwand ankommen.
- Wir können Sie bei der Durchführung von Risikoanalysen in Ihrer Lieferkette und bei der Einrichtung eines Beschwerdemechanismus unterstützen.
Ressourcen
Ihre ESG-Wissensdrehscheibe
Lesen Sie unsere neuesten Leitfäden und Artikel, die Sie auf Ihrer Nachhaltigkeitsreise unterstützen
Beginnen Sie Ihre Nachhaltigkeitsreise mit Daato
Sprechen Sie mit unseren Experten, um zu erfahren, wie Daato Ihnen bei der ESG-Compliance helfen kann.