Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen - CSRD
Artikel
ESG Reporting

Corporate Sustainability Reporting Directive

18. März 2024

Am 21. April 2021 schlug die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Richtlinie zur Unternehmensberichterstattung über Nachhaltigkeit, Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), vor. Diese soll die Richtlinie über die nicht finanzielle Berichterstattung (CSR-RUG) ersetzen. Das Ziel der Corporate Sustainability Reporting Directive ist es, mehr private Investitionen zur Förderung des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu ermöglichen.

Ist Ihr Unternehmen von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) betroffen?

Die EU-Kommission will die Anwendung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ausweiten, was bedeutet, dass mehr Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsinformationen melden müssen. Derzeit tun dies etwa 11.000 Unternehmen, aber mit den vorgeschlagenen Änderungen wird sich diese Zahl auf etwa 49.000 Unternehmen erhöhen.

Nach den neuen Vorschriften müssen große Unternehmen ab 2023 mit der Berichterstattung beginnen, während kleinere Unternehmen ab 2026 die erforderlichen Daten erheben müssen.

Unternehmen, die als Großunternehmen gelten:

  • Bilanzsumme: > €20M
  • Jährlicher Nettoumsatz: > €40M
  • Anzahl der Beschäftigten: > 250

Unternehmen, die als KMU gelten:

  • Bilanzsumme: zwischen 4 Mio. € und 20 Mio. €
  • Nettoumsatz: zwischen 8 und 40 Mio. EUR
  • Mitarbeiter zwischen 50 und 250

Die Richtlinie und Berichtspflicht gilt jedoch nur für KMU, die an börsenregulierten Märkten in der EU gehandelt werden.

Wann gelten die neuen Regeln der CSRD?

Nach der Verabschiedung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bis Ende 2022 müssen große Unternehmen ab Januar 2023 mit der Erhebung von Daten auf der Grundlage der neuen Standards beginnen und ihre Berichte Anfang 2024 vorlegen.

Für kleinere Unternehmen (KMU) wird die Berichterstattung im Geschäftsjahr 2026 beginnen. Sie werden im Januar 2026 mit der Datenerfassung beginnen und ihre Berichte zu Beginn des Geschäftsjahres 2027 vorlegen. Speziell für KMU wird ein einfacher zu handhabender Standard entwickelt.

Was kommt auf Ihr Unternehmen zu?

Die EU entwickelt zum ersten Mal rechtsverbindliche, konkrete Standards, nach denen die Berichterstattung erfolgen muss. Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen lehnt sich zwar an weit verbreitete freiwillige Rahmenwerke wie die Global Reporting Initiative (GRI), das Sustainability Accounting Standards Board (SASB) und die Task Force on Climate-Related Financial Disclosure (TCFD) an, wird aber dennoch eine Unterscheidung vornehmen.

Dies erfordert von den Unternehmen eine Anpassung an neue Kriterien und Fragen im Einklang mit den Berichtsstandards. Die Standards verlangen auch, dass die gesammelten Informationen in den Jahresbericht des Unternehmens einfließen, im Gegensatz zu einem eigenständigen Nachhaltigkeitsbericht.

Gemäß dem Konzept der „doppelten Wesentlichkeit“ wird von den Unternehmen erwartet, dass sie nicht nur über die Auswirkungen ihres Handelns auf die Gesellschaft und die Umwelt berichten, sondern auch über die Risiken und Chancen, die sich aus sozialen und ökologischen Entwicklungen für das Unternehmen ergeben.

Wie wird die Qualität der Berichte sichergestellt?

Derzeit wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit einer Methode geprüft, die als „begrenzte Sicherheit“ bezeichnet wird. Das bedeutet, dass Beweise vorgelegt werden, um die Glaubwürdigkeit und Plausibilität der berichteten Fakten zu beurteilen. Es wird jedoch angestrebt, zu einer robusteren Methode namens „reasonable assurance“ überzugehen, sobald Prüfungsstandards für Nachhaltigkeitsinformationen entwickelt und verfügbar sind.

Was sind die besonderen Herausforderungen?

Nun stellt sich die Frage, welche besonderen Herausforderungen die CSRD für Unternehmen mit sich bringt. Werfen wir einen Blick auf drei bevorstehende besondere Herausforderungen:

  • Ausweitung des Anwendungsbereichs: Unternehmen mit wenig oder gar keiner Erfahrung oder Berichterstattungskapazität werden verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen.
  • Neue Normen: Die neuen Normen sind umfassender, komplexer und erfordern detailliertere Informationen als je zuvor.
  • Daten aus der Lieferkette: Die neuen Standards erfordern die Erfassung und Berichterstattung von Nachhaltigkeitsdaten aus der gesamten Lieferkette und nicht nur von internen Daten.

Wie können wir Ihnen helfen?

Gemeinsam mit Experten aus großen, mittleren und kleinen Unternehmen mit Erfahrung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung haben wir eine Softwarelösung entwickelt, die Ihnen die Umsetzung der neuen Richtlinie erleichtert.

  • Wir vereinfachen die Erfassung relevanter Daten intern und entlang der Lieferkette, erhöhen die Effizienz und verringern den Aufwand.
  • Wir ermöglichen es Ihnen, den Informationsanfragen Ihrer Kunden nachzukommen und gleichzeitig geschäftskritische Informationen über Ihre Lieferkette vor dem Zugriff der Datenempfänger zu schützen.
  • Wir erklären die neuen Normen verständlich und helfen bei den Berechnungen. So entlasten wir Sie von mühsamen Arbeitsschritten und vereinfachen die Dateneingabe.
  • Wir erleichtern den Datenaustausch mit Lieferanten und sorgen dafür, dass notwendige Informationen aus der Lieferkette korrekt und ohne zusätzlichen Aufwand ankommen.
  • Wir können Ihnen helfen, Ihren Bericht im richtigen Format zu erstellen, nachdem die Daten eingegeben wurden.

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