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ESG Reporting

Daato | Überarbeitete CSRD ab 1. Januar 2024

18. März 2024

Am 21. Juni 2022 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit einer Einführungsphase für verschiedene Unternehmen von 2024 bis 2026.

Diese Änderung kommt im Zuge des gestiegenen EU-Fokus auf ESG-Berichtsstandards und ist Teil eines umfassenderen Pakets von Veränderungen, die schon den Europäischen Green Deal in Gang gesetzt haben. Die CSRD wurde als Nachfolgerin ihrer Vorgängerin, der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) von 2014, vorgeschlagen, um die Unzulänglichkeiten des bestehenden EU-Rahmens für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu beheben.

CSRD 2024: Was sind die neuen Anforderungen?

Die Entwürfe für die Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Standards (ESRS) befinden sich noch bis zum 8. August 2022 in der öffentlichen Konsultation. Bis dahin berichten die betroffenen EU-Unternehmen weiterhin nach den Anforderungen der Non-Fiancial Reporting Directive (NFRD), während sie auf die endgültige Richtlinie über die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung warten.

Einige Offenlegungsanforderungen ergeben sich für Unternehmen jedoch bereits aus der Richtlinie 2014/96/EU und den bestehenden Entwürfen. Umwelt- und Sozialindikatoren, einschließlich mitarbeiterbezogener Themen, sowie menschenrechts- und integritätsbezogene Themen bleiben dabei als Mindestangaben bestehen. Diese Berichtsbereiche werden jedoch mit detaillierteren Anforderungen überarbeitet.

In der neuen Überarbeitung der Richtlinie wird ein zusätzlicher Schwerpunkt auf Informationen zur Unternehmensführung gelegt. Dabei wird der Fokus auf die Rolle der Leitungsorgane, ihre Zusammensetzung und den Rahmen für das Risikomanagement von Unternehmen gesetzt. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Frage, wie Nachhaltigkeit in die Strategie und die Managementansätze eines Unternehmens eingebettet ist.

Die Richtlinie folgt dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit. Die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens auf die Nachhaltigkeit sind dabei ebenso wichtig wie die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen.

Eine feste Anforderung ist die Überprüfung der Angaben durch einen unabhängigen Prüfer. Dies erschwert den Unternehmen das Greenwashing erheblich und steht im Einklang mit dem Ziel der Richtlinie, "die Zuverlässigkeit der Daten zu gewährleisten und Greenwashing zu vermeiden" - Probleme, die bei einer Überprüfung des NFRD festgestellt wurden. Denn in der Praxis lässt die NFRD-Berichtspflicht Lücken bei wesentlichen Informationen zu. Die umfassendere CSRD soll die NFRD ab dem 1. Januar 2024 ersetzen.

Öffentliche Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Nachhaltigkeitsdaten im XBRL-Format verfügbar sind. Zu diesem Zweck wird eine XBRL-Taxonomie für digitale Kennzeichnungszwecke entwickelt. Das Berichtsformat ist ein elektronisches XHTML und sollte der XBRL-Taxonomie folgen, um einen einfachen Zugang zu den Daten und eine maschinelle Lesbarkeit zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass die Offenlegungen digital verfügbar und mit den Kategorien der Taxonomie gekennzeichnet sein müssen. Derzeit werden diese Kategorien noch ausgearbeitet.

CSRD 2024: Wer wird betroffen sein?

Die neuen Vorschriften werden ab dem 1. Januar 2024 für Unternehmen gelten, die bereits der NFRD unterliegen. Von der NFRD ausgenommene Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten werden ab dem 1. Januar 2025 betroffen sein, KMU ab dem 1. Januar 2026. Außereuropäische Unternehmen mit operativem Fußabdruck in der EU und einem Nettoumsatz von mindestens 150 Mio. €
müssen ebenfalls ihre ESG-Auswirkungen offenlegen und überprüfen. Auch für sie gilt eine Berichtspflicht.

Die überarbeitete Richtlinie wird die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und die Taxonomieverordnung ergänzen. Damit wird ein kohärentes System für das Reporting geschaffen, das auch den Europäischen Green Deal unterstützen kann.

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Wie wir Ihnen helfen

  • Wir führen eine Bewertung der Qualität Ihrer Berichterstattung durch und ermitteln die Angaben und das richtige Berichtsformat, das Sie für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) benötigen.
  • Wir erläutern die CSRD-Anforderungen, die auf Sie zutreffen könnten, und beraten Sie bei der Anpassung an die unterstützenden Rechtsvorschriften wie der EU-Taxonomie und den TCFD-Empfehlungen.
  • Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung der Informationsanforderungen von Aufsichtsbehörden oder Investoren und garantieren den Schutz geschäftskritischer Informationen.
  • Wir automatisieren die Erfassung relevanter Daten intern und vereinfachen den Prozess in der gesamten Lieferkette, was die Effizienz erhöht und Aufwand spart.
  • Wir erstellen automatisch CSRD-konforme Berichte und helfen Ihnen, Ihre Fortschritte bei der Einhaltung der Standards und Berichtspflicht zu verfolgen.

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