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ESG Reporting

EU-Mitgliedstaaten schlagen Änderungen an CSRD Zeitplan und Umfang vor

18. März 2024

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf ihren Standpunkt zum Vorschlag für eine Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive = CSRD) im Mai 2023 geeinigt. Wie erwartet, schwächt die Position die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Regeln an Unternehmen etwas ab: ein weniger strenger CSRD Zeitplan und Bestimmungen für Unternehmen. Lesen Sie den vollständigen Text zum CSRD hier.

Sobald sich auch das Europäische Parlament auf seinen Standpunkt zu dem Vorschlag geeinigt hat, werden alle drei Organe in Verhandlungen eintreten, um den endgültigen Text festzulegen. Diese Verhandlungen werden voraussichtlich im Frühjahr dieses Jahres beginnen.

Was wollen die EU-Mitgliedstaaten ändern?

Vor allem schlagen die EU-Mitgliedstaaten vor, die Fristen für im CSRD Zeitplan zu ändern und die Belastung für KMU zu verringern. Darüber hinaus schlagen sie mehrere Änderungen an den Bestimmungen über die Prüfung der bereitgestellten Daten vor.

CSRD Zeitplan

Die EU-Mitgliedstaaten wollen die Fristen für die Umsetzung des Corporate Sustainability Reporting Directives durch die Unternehmen wie folgt ändern:

  • 1. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen (Berichterstattung im Geschäftsjahr 2025 auf der Grundlage der Daten von 2024)
  • 1. Januar 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen (Berichterstattung im Geschäftsjahr 2026 auf der Grundlage der Daten für 2025)
  • 1. Januar 2026 für börsennotierte KMU (Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen) sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und für firmeneigene Versicherungsunternehmen (Berichterstattung im Geschäftsjahr 2027 auf der Grundlage der Daten von 2026)

Außerdem wurden Änderungen CSRD Zeitplan vorgeschlagen, was die Frist für die Vorlage der neuen Standards betrifft. Bis zum 31. Oktober 2022 sollen die allgemeinen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung angenommen werden. Bis zum 31. Oktober 2023 sollen die sektorspezifischen Standards und die Standards für KMU angenommen werden.

Berichtsanforderungen für KMU

Die EU-Mitgliedsstaaten wollen die Möglichkeit für KMUs stärken, die bereitzustellenden Informationen zu begrenzen. Die EU-Mitgliedstaaten fordern die Europäische Kommission auf, Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzusehen, die dem Umfang und der Komplexität der Tätigkeiten sowie den Kapazitäten und Merkmalen kleiner und mittlerer Unternehmen angemessen und relevant sind. Was dies in der Praxis bedeuten könnte, wird im nächsten Abschnitt (Datenerfassung in der Lieferkette) näher erläutert.

Datenerfassung in der Lieferkette

Die EU-Mitgliedsstaaten wollen, dass die Schwierigkeiten insbesondere von KMU, Informationen von verschiedenen Akteuren entlang ihrer Wertschöpfungskette zu erhalten, bei der Ausarbeitung von Normen durch die Festlegung von angemessenen Offenlegungs- bzw. Berichtspflichten und die Berücksichtigung von Informationen berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für Unternehmen in den Wertschöpfungsketten, die nicht den Verpflichtungen der Richtlinie unterliegen.

Darüber hinaus wurde klargestellt, dass während einer Übergangszeit von drei Jahren. Unternehmen, die aufgrund fehlender Daten von Unternehmen ihrer Wertschöpfungskette, insbesondere von KMU, nicht in der Lage sind, bestimmte Informationen vorzulegen, wird eine gewisse Flexibilität eingeräumt.

Audit-Anforderungen

Die EU-Mitgliedstaaten schlagen im CSRD vor, dass der Übergang zu einer angemessenen Sicherheit der Nachhaltigkeitsberichterstattung sechs Jahre nach Inkrafttreten der CSRD erfolgt. Dies wäre im Jahr 2029 oder 2030, je nachdem, wann der endgültige Text der CSRD vereinbart und angenommen wird. Die Mitgliedstaaten schlagen auch Änderungen bei den erforderlichen Qualifikationen der Prüfer und dem Umfang ihrer Tätigkeit vor.

Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Da dies nur der Standpunkt der EU-Mitgliedstaaten ist und der endgültige Text noch mit dem EU-Parlament verhandelt werden muss, gibt es bisher keine direkten Auswirkungen. Trotz des geänderten Zeitplans und der möglicherweise weniger ehrgeizigen Anforderungen für KMU empfehlen die EU-Mitgliedstaaten jedoch keine wesentlichen Änderungen an der Art des Vorschlags. Daher müssen die Unternehmen so schnell wie möglich handeln, um sich auf die neuen Vorschriften vorzubereiten.

Wie können wir Ihnen helfen?

Gemeinsam mit Experten aus großen, mittleren und kleinen Unternehmen mit Erfahrung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung haben wir eine Softwarelösung entwickelt, die Ihnen die Umsetzung der neuen Richtlinie erleichtert.

  • Wir führen eine Reifegradbewertung durch, um festzustellen, wo Sie in Bezug auf Nachhaltigkeit stehen und wie gut Sie auf die neuen Berichterstattungsanforderungen vorbereitet sind.
  • Wir erklären die neuen Normen verständlich und helfen bei den Berechnungen. So entlasten wir Sie von mühsamen Arbeitsschritten und vereinfachen die Dateneingabe
  • Wir automatisieren die Erfassung relevanter Daten intern und vereinfachen die Datenerfassung in der gesamten Lieferkette, was die Effizienz erhöht und den Aufwand verringert.
  • Wir ermöglichen es Ihnen, den Informationsanfragen Ihrer Kunden nachzukommen und gleichzeitig geschäftskritische Informationen über Ihre Lieferkette vor dem Zugriff der Datenempfänger zu schützen.
  • Wir können Ihnen helfen, Ihren Bericht im richtigen Format zu erstellen, nachdem die Daten eingegeben wurden.

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