Die Europäische Kommission hat vor kurzem einen Entwurf für die erste Reihe von Standards für die kommende Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive = CSRD), den Klimastandard, veröffentlicht.
Wir haben den veröffentlichten CSRD-Entwurf in diesem Artikel zusammengefasst, um Ihnen einen Überblick darüber zu geben, worüber Sie Bericht erstatten müssen. Und um Ihnen zu zeigen, warum es notwendig ist, nicht nur die Emissionen Ihres Unternehmens, sondern auch die Ihrer Lieferkette im Blick zu haben. Da es sich nur um einen ersten Entwurf der Norm handelt, sind Änderungen noch möglich.
Hintergrund: Corporate Sustainability Reporting Directive
Am 21. April 2021 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), dem Nachfolger der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (CSR-RUG), vorgelegt. Die EU-Kommission schlägt vor, den Anwendungsbereich von 11.000 auf ca. 49.000 zu erweitern. Unternehmen, die unter die folgenden Kriterien fallen, sind nach der CSRD berichtspflichtig:
Ab dem Haushaltsjahr 2023:
- Anzahl der Beschäftigten: > 250
- Bilanzsumme: > €20M
- Jährlicher Nettoumsatz: > €40M
Ab dem Haushaltsjahr 2026:
- Anzahl der Mitarbeiter: 50 bis 250
- Bilanzsumme: 4 Mio. € bis 20 Mio. €
- Nettoumsatz: 8 Mio. € bis 40 Mio. €
Die Richtlinie gilt jedoch nur für KMU, die an börsenregulierten Märkten in der EU gehandelt werden.
Der CSRD-Entwurf und die Klimastandards
Der CSRD-Entwurf ist in drei Berichtsbereiche gegliedert: Strategie, Umsetzung und Leistungsmessung. Im Folgenden werden wir einen Blick auf jeden Bereich werfen.
Strategie
In der Kategorie Strategie müssen Sie in der Nachhaltigkeitsberichterstattung darüber berichten, wie sich Ihre Geschäftsstrategie auf den Klimawandel auswirkt und von ihm beeinflusst wird, welche Geschäftsrisiken und -chancen sich aus dem Klimawandel ergeben und wie Ihre Organisation klimabezogene Aspekte handhabt. Die Aspekte, über die Sie berichten müssen, sind im Einzelnen:
Umsetzung
Die Kategorie Umsetzung konzentriert sich in der Corporate Sustainability Reporting Directive auf die Strategien und Ziele, die Ihr Unternehmen in Bezug auf den Klimawandel vereinbart hat.
Leistungsmessung
Die Kategorie Leistungsmessung ist zweifelsohne die anspruchsvollste für jedes Unternehmen, da sie die Messung der Klimaauswirkungen und die Berichterstattung über die tatsächlichen Emissionen erfordert.
Wenn Sie mehr über den Klimastandard lesen möchten, können Sie die vollständige Veröffentlichung der EFRAG, der European Financial Reporting Advisory Group, hier herunterladen.
Wie wir Ihnen helfen
- Wir erläutern die neuen Standards und helfen Ihnen zu verstehen, welche Daten Sie sammeln müssen, um die Meldeanforderungen zu erfüllen.
- Wir vereinfachen die Erfassung von ESG-Daten in Ihrem Unternehmen, indem wir eine zentrale Plattform und Integrationen in ERP, HRM, CRM, EMS usw. anbieten, um die Datenerfassung zu automatisieren.
- Wir erleichtern die Datenerfassung bei Ihren Lieferanten und sorgen dafür, dass die relevanten Informationen aus Ihrer Lieferkette vollständig und korrekt ankommen, während wir Ihnen den Aufwand für den Informationsaustausch mit Ihren Lieferanten abnehmen.
- Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung der Informationsanforderungen Ihrer Kunden und gewährleisten den Schutz geschäftskritischer Informationen, zum Beispiel über Ihr Lieferantennetz.
- Wir helfen Ihnen, Ihren Bericht nach Eingabe der Daten auf Knopfdruck im richtigen Format zu erstellen.
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