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ESG Reporting

Bald werden ausländische Firmen zu ESG-Unternehmen in der EU

18. März 2024

Die EU-Gesetzgeber kämpfen hart für die Umsetzung von ESG-Anforderungen (Environmental, Social, Governance) auf ausländische Unternehmen, die in der EU tätig sind. Das Europäische Parlament kündigte am 23. März 2022 an, dass es einen Vorschlag zur vollständigen Einhaltung der ESG-Gesetze der EU durch ausländische Unternehmen prüft. Dann werden auch sie zu ESG-Unternehmen.

Zum einen wird diese Maßnahme Unternehmen, die unterhalb akzeptabler ESG-Standards operieren, jegliche Chance auf Wettbewerbsvorteile nehmen. Zum anderen handelt es sich um einen der wenigen Präzedenzfälle für ESG-Gesetzgebung mit gerichtsübergreifenden Auswirkungen. Dies ist ein Schritt zur Vereinheitlichung der internationalen ESG-Zusammenarbeit.

Wer wird zum ESG-Unternehmen?

Die vorgeschlagene Rechtsvorschrift ist vor allem für US-Unternehmen wichtig, die auf eine von der US-Handelskammer bei der EU durchgesetzte Ausnahmeregelung gehofft hatten. Es geht aber nicht nur um US-Unternehmen. Etwa 28.000 ausländische Tochtergesellschaften, die in Europa tätig sind, unterliegen den ESG-Vorschriften der EU, wenn es zur Umsetzung des Vorschlags kommt.

Die europäischen Niederlassungen großer Marken wie McDonald's und Starbucks müssten die gleichen Angaben zur Nachhaltigkeit und somit Schutz der Umwelt machen, wie sie für europäische Unternehmen vorgeschrieben sind. Dieser Schritt ist Teil der EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD). Dabei handelt es sich um ein Paket nachhaltigkeitsbezogener Angaben, die die Transparenz und die Unternehmensverantwortung verbessern sollen.

Welche Angaben müssen gemacht werden?

Würden dieselben ESG-Vorschriften eingeführt, würden wahrscheinlich alle geltenden EU-Offenlegungsvorschriften gelten. Dies würde Folgendes beinhalten:

  • die Anforderungen der Non-Financial Reporting Directive (NFDR),
  • oder die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD),
  • die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures(TCFD),
  • EU-Taxonomie,
  • Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) für Finanzmarktakteure,

und möglicherweise andere neue Gesetze, die derzeit auf regulatorischer Ebene in Vorbereitung sind, wie das Gesetz über die Sorgfaltspflicht für nachhaltige Unternehmen. Das Risiko besteht, dass all diese Rechtsvorschriften zur Berichterstattung für ausländische Unternehmen verwirrend werden könnte.

Was ist die CSRD nochmal?

Die CSRD (Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen) ist eine von mehreren neuen EU-Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der nichtfinanziellen Berichterstattung, wobei der Schwerpunkt auf den Kriterien Nachhaltigkeit und ESG-Themen liegt. Die CSRD wird ab dem Jahr 2024 in Kraft treten. Dann müssen ESG-Unternehmen nach dem EU-Klassifizierungssystem Taxonomy für grüne Aktivitäten und den TCFD-Empfehlungen für klimabezogene Informationen berichten.

Unternehmen sollten den Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit beachten. Dabei sind die Auswirkungen des Unternehmens auf Mensch und Umwelt ebenso wichtig wie die ESG-Auswirkungen auf das Unternehmen.  

Die CSRD erfordert eine Anpassung an die EU-Taxonomie und ihre sechs Umweltziele:

  • Abschwächung des Klimawandels,
  • Anpassung an den Klimawandel,
  • Wasser- und Meeresressourcen,
  • Kreislaufwirtschaft,
  • Verschmutzung und biologische Vielfalt,
  • und Ökosysteme.

Unternehmen, die den Kriterien für die Taxonomie entsprechen und deren Geschäftsaktivitäten unter eines der Ziele fallen, müssen über ihre Ausrichtung an der Taxonomie Bericht erstatten.

Die Finanzmarktakteure werden für die Berichterstattung gemäß den SFDR-Anforderungen verantwortlich sein, die sich mit den ESG-Auswirkungen von Investitionen und der Nachhaltigkeit von Finanzprodukten befassen. Das Vereinigte Königreich ist der einzige Mitgliedstaat der EU, der die TCFD-Empfehlungen derzeit vorschreibt. Ausländische Unternehmen in der EU unterliegen also im Allgemeinen noch nicht diesen Anforderungen.

Was müssen die Unternehmen tun?

An erster Stelle steht die Notwendigkeit, die Offenlegungsanforderungen zu verstehen. Und dann die Kontrolle über Daten aus internen und externen Quellen zu übernehmen. Unternehmen sollten keine Zeit damit verlieren, robuste Mess- und Fußdruckfunktionen zu entwickeln, mit denen eine zuverlässige Ausgangsbasis geschaffen und Ziele und KPIs überwacht werden können.

Methoden wie Lebenszyklusanalysen (LCA) berechnen den ökologischen Fußabdruck eines Produkts vom Beginn bis zum Ende seines Lebenszyklus. Gleichzeitig sollten die sozialen Auswirkungen und die Unternehmensführung nicht vernachlässigt werden. Diese erfordern einen anderen Ansatz zur Messung und Überwachung.

Unabhängig vom Ergebnis des Vorschlags sollten sich ausländische Unternehmen in der EU darauf einstellen, dass sie von externen Parteien vermehrt um ESG-Informationen gebeten werden und zunehmend strengere Compliance-Standards einhalten müssen.

ESG-Einhaltung

Wie wir Ihnen helfen

  • Wir führen eine Reifegradbewertung durch, um festzustellen, wo Sie in Bezug auf Nachhaltigkeit stehen und wie Ihr Unternehmen an den EU-ESG-Standards ausgerichtet ist, und leiten Sie dann an, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
  • Wir erläutern die verschiedenen Meldevorschriften in der EU, die für ausländische Unternehmen gelten könnten, und beraten Sie bei der Anpassung an die EU-Taxonomie und die TCFD-Empfehlungen.
  • Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung der Informationsanforderungen von Aufsichtsbehörden oder Investoren und garantieren den Schutz geschäftskritischer Informationen.
  • Wir automatisieren die Erfassung relevanter Daten intern und vereinfachen den Prozess in der gesamten Lieferkette, was die Effizienz erhöht und Aufwand spart.

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