Prüfungsanforderungen gemäß CSRD und ESRS
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ESG Reporting

Prüfungsanforderungen unter der CSRD & ESRS

18. März 2024

Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) betrachtet die Nachhaltigkeitsberichterstattung als einen Teil des Lageberichts eines Unternehmens und sollte daher ähnlichen Standards der Prüfung unterliegen. Es gibt jedoch leichte Unterschiede, da sich die Qualität und die Art der Daten zwischen finanziellen und nichtfinanziellen Informationen erheblich unterscheiden können. Die CSRD legt die Anforderungen an die Prüfung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung fest. In diesem Artikel gehen wir auf die Bestimmungen für nachhaltigkeitsbezogene Prüfungen gemäß dem CSRD-Mandat ein.

Begrenzte Sicherheit für die CSRD-Berichterstattung  

Die an der CSRD ausgerichtete Nachhaltigkeitsberichterstattung muss mit "begrenzter Sicherheit" ("limited assurance") erfolgen, im Gegensatz zur "hinreichenden Sicherheit" ("reasonable assurance"), die für die Finanzberichterstattung erforderlich ist. Bei einer Prüfung mit eingeschränkter Prüfungssicherheit führen die Prüfer weniger Prüfungshandlungen durch und geben ein geringeres Maß an Sicherheit an als bei einer Prüfung mit angemessener Prüfungssicherheit. Aufträge zur Erlangung einer begrenzten Prüfungssicherheit sind in der Regel weniger umfangreich, und die Aussage des Prüfberichts hat einen geringeren Grad an Gewissheit. Um diese Bestimmung zu erfüllen, ist ein Mindestmaß an externer Prüfung folgender Punkte erforderlich:

1. Einhaltung der Berichterstattungsanforderungen gemäß Artikel 19b, im Wesentlichen die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)

2. Das Verfahren, mit dem Informationen ermittelt und für die Berichterstattung ausgewählt werden, d. h. die Doppelte Wesentlichkeitsbewertung - mehr dazu in unserem ESRS Super Guide

3. Einhaltung des vorgeschriebenen einheitlichen elektronischen Berichtsformats gemäß Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815*15 der Kommission, mit der das XBRL-Format und die digitale Kennzeichnung von Angaben für die maschinelle Lesbarkeit eingeführt werden

4. Aufschlag der in Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 festgelegten Angaben

Die Prüfung muss von einer unabhängigen dritten Partei durchgeführt werden. Die CSRD erlaubt die Prüfung durch einen externen Anbieter, der nicht mit dem Wirtschaftsprüfer identisch ist, der für die Prüfung der Rechnungsführung eingesetzt wird. Wer für die Durchführung der Bewertung qualifiziert ist, hängt von der Umsetzung der CSRD durch die einzelnen Mitgliedstaaten ab.

Der Wirtschaftsprüfer muss sich an einen Standard halten, der festlegt, wie die Prüfung auszuführen ist. Ein spezieller Prüfungs-Standard für Nachhaltigkeitsinformationen mit der Bezeichnung ISSA 5000 ist in Arbeit. Bis zur Fertigstellung dieses Standards wird erwartet, dass die Mitgliedstaaten von den Wirtschaftsprüfern die Einhaltung von ISAE 3000 verlangen - einem Standard für Wirtschaftsprüfungsaufträge, die keine Prüfungen oder Überprüfungen historischer Finanzinformationen sind.

Allgemeiner Grundsatz der Überprüfbarkeit in den ESRS

Als Berichterstattungsrahmen unter der CSRD definieren die ESRS nicht ausdrücklich Prüfungsmaßnahmen, aber sogenannte "Merkmale der Informationsqualität" unter Abschnitt 2.1 des Entwurfs der ESRS 1 General Principles. Letzteres ist einer von zwei übergreifenden Standards, die für alle Berichte unabhängig von der Branche gelten.  

Von den fünf beschriebenen Merkmalen ist dasjenige, das sich auf die Rechnungsprüfung bezieht, die Überprüfbarkeit. Dieser Grundsatz erfordert, dass die Daten von unabhängigen Beobachtern nachprüfbar sind, d. h., dass verschiedene Parteien in der Lage sein sollten, Daten mit demselben Ergebnis zu sammeln oder zu belegen. Die Überprüfbarkeit von Daten hängt von der Rückverfolgbarkeit ab, weshalb ein systematisches Datenmanagementsystem sehr zu empfehlen ist.

Wie digitale Datenverwaltung hinsichtlich der Prüfung hilft

Ein automatisiertes Datenmanagementsystem vereinfacht nicht nur die internen Datenerfassungsprozesse eines Unternehmens, sondern gewährleistet auch die Rückverfolgbarkeit jedes einzelnen Datenpunkts. Dies ist besonders nützlich für große Unternehmen mit komplizierten Wertschöpfungsketten oder mehreren Tochtergesellschaften, bei denen die Daten in den Händen verschiedener Teams, Standorte oder Mitarbeiter:innen liegen.

Mit der ESG-Datenverwaltungssoftware von Daato können Sie den Zugang zu Ihren Daten auf sichere Weise für externe Prüfer freigeben, so dass Ihre Informationen effizient überprüft werden können. Die Verwendung einer ESG-Software kann Ihnen auch dabei helfen, zu beurteilen, ob Ihre Angaben mit der CSRD und den ESRS übereinstimmen, noch bevor Sie einen externen Prüfer beauftragen. So sind Sie in der Lage, die Bereiche der Berichterstattung zu identifizieren, in denen Mängel bestehen, oder die Angaben zu ermitteln, die die Bedingungen für eine begrenzte Sicherheit nicht erfüllen.

Viele externe Prüfer begrenzen die Anzahl der Prüfungsrunden, die ihre Kunden durchführen dürfen, da dies ein kostspieliger Prozess sein kann. Mit einem intelligenten Datenmanagementsystem können Sie an der Verbesserung der Qualität der Berichterstattung arbeiten und sie in den bestmöglichen Zustand zu versetzen, bevor Sie das externe Prüfungsverfahren einleiten, was Ihnen Zeit und Geld spart.

Es liegt auf der Hand, dass die Stärke des Datenmanagements einer Organisation ausschlaggebend dafür ist, ob sie die Zusicherung erhalten kann oder nicht. Im Folgenden finden Sie einige weitere Möglichkeiten, wie ein vollständiges Datenmanagementsystem Sie bei diesem Prozess unterstützen kann:

  • Mehrere Benutzer können Daten eingeben und/oder überprüfen, und Änderungen werden nachverfolgt, um stets die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
  • Automatisierte Eingabeaufforderungen und Anleitungen zur Erfassung von Angaben gemäß den ESRS-Anforderungen
  • Möglichkeit der Zusammenstellung/Darstellung von Informationen in einem leicht lesbaren elektronischen Bericht
  • Führt einen Speicher für alle früheren und aktuellen Informationen
  • Automatischer Import/Integration von Daten aus anderer Organisationssoftware wie HRS
  • Verhindert menschliche Fehler und schützt die Datenintegrität

Mit einem detaillierten Plan für die Verwaltung von ESG-Daten kann die Einhaltung der CSRD und ihrer Sicherheitsstandards leicht erreicht werden. Erfahren Sie mehr über unsere Unterstützung in unserem ESRS Super Guide oder buchen Sie eine Demo.

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