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ESG Reporting

Ein kurzer Leitfaden zur Einhaltung der SFDR

18. März 2024

Die erste Stufe der Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (SFDR) wird in der EU seit dem 10. März 2021 umgesetzt. Ab dem 1. Januar 2023 wurden mit der SFDR-Stufe 2 zusätzliche technische Standards eingeführt.

Dies ist eine bedeutende Entwicklung für die europäischen Finanzmärkte mit weitreichenden Auswirkungen auf die Anlagestrategien, Kapitalströme und Meldepraktiken der Finanzmarktakteure.

Werfen wir einen Blick auf die Offenlegungsanforderungen und wie man sich an die Verordnung anpassen kann.

Was ist die SFDR und was sind ihre Anforderungen?

Da die Dynamik für ESG-Investitionen zunimmt, während gegen Unternehmen vorgegangen wird, die ihre Produkte/Dienstleistungen als "Greenwashing" bezeichnen, besteht ein echter Bedarf an einem gemeinsamen Rahmen für die Offenlegung von Investitionspraktiken. Während Unternehmen Klarheit darüber suchen, was als "nachhaltig" gilt, stellen Kunden die Legitimität von Produkten in Frage, die als "ESG" vermarktet oder gekennzeichnet werden.

Als Reaktion auf einen breiteren regionalen Vorstoß für eine nachhaltige Finanzierung in der EU hat die Europäische Kommission den EU-Aktionsplan für nachhaltige Finanzierung herausgegeben, unter den die SFDR als ein Schlüsselmechanismus zur Erleichterung des Rahmens fällt.

Die Ziele des SFDR sind wie folgt:

  • Erhöhung der Transparenz bei der Offenlegung von ESG-Daten, um nachhaltige Investitionen zu erleichtern
  • Verhinderung von Greenwashing durch Festlegung von Offenlegungspflichten auf der Grundlage eines definierten Klassifizierungssystems
  • Förderung der Vergleichbarkeit der Qualität von ESG-bezogenen Vermögensverwaltungs- und Investitionstätigkeiten

Mit diesen Zielen geht der SFDR auf einige der aktuellen Herausforderungen der ESG-Finanzierung ein, nämlich das Fehlen eines standardisierten Ansatzes für nachhaltige Investitionen, was zu einer uneinheitlichen Finanzierungslandschaft führt, die durch uneinheitliche Offenlegungen in der Breite verdeckt wird. Transparenz und Konsistenz sind wichtig, da das Greenwashing von ESG-Produkten ein wachsendes regulatorisches Problem darstellt. 

Die SFDR zielt auf die Offenlegung von Unternehmen mit dem Ziel ab, nachhaltigkeitsbezogene Überlegungen bei Investitionsentscheidungen zu fördern. Gefordert werden Angaben auf Unternehmensebene, d.h. zu den Investitionspraktiken des Unternehmens, und auf Produktebene, d.h. zum nachhaltigen Charakter des Produkts.

Die allgemeine Regel ist, darüber zu berichten, wie ESG-Faktoren in die Produkte/Dienstleistungen eines Unternehmens integriert werden. Die Unternehmen sind verpflichtet, über ihr Management in zwei Bereichen zu berichten: 

  1. Nachhaltigkeitsrisiken - ESG-Ereignisse, die einen wesentlichen Einfluss auf den Wert einer Anlage haben könnten
  2. Hauptnebenwirkungen (PAI) - Potenzielle wesentliche negative Auswirkungen einer Investitionsentscheidung

Vermögensverwalter müssen einen Zusammenhang zwischen der Vergütung und der ESG-Integration nachweisen, während Investoren den Grad der ESG-Berücksichtigung in ihrem Anlageprozess und dementsprechend die geforderten Offenlegungen offenlegen müssen. Konkret wird zwischen drei Kategorien von Anlagen unterschieden:

  1. Artikel 6 - ESG-Risiken werden berücksichtigt, aber die Schaffung von Auswirkungen steht nicht im Mittelpunkt des Entscheidungsprozesses
  2. Artikel 8 - Die Produkte versuchen, positive ESG-Auswirkungen zu fördern, aber ESG ist nicht das Hauptanlageziel
  3. Artikel 9 - Produkte mit ESG als Kernziel, mit ESG-bezogenen Faktoren als qualifizierende Kriterien für Investitionsentscheidungen 

Die SFDR enthält Leitlinien für bestimmte Themen, die für die Artikel 6, 8 und 9 erforderlich sind. Neben Nachhaltigkeitsrisiken und PAIs sind Themen wie Governance-Praktiken und ESG-Indikatoren, die zur Bewertung der Nachhaltigkeit verwendet werden, obligatorisch. 

Um eine falsche Etikettierung zu vermeiden, bei der nur ein geringer Anteil der Mittel in nachhaltige Aktivitäten fließt, müssen die Unternehmen ihre Asset-Allocation-Strategie erläutern, d. h. den Mindestanteil eines Fonds, der nach den festgelegten Leitlinien als nachhaltig gilt.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die SFDR betrifft in erster Linie die so genannten "Finanzmarktteilnehmer". Das sind zum Beispiel Versicherungsgesellschaften, Wertpapierfirmen, Kreditinstitute und Kapitalverwaltungsgesellschaften. 

Berater außerhalb der EU mit EU-Kunden fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich der Verordnung, insbesondere Firmen, die unter Artikel 42 der EU-Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (EU-AIFMD) fallen.

Wie wird die SFDR umgesetzt?

Wenn Ihr Unternehmen in den Geltungsbereich der SFDR fällt, sind hier die empfohlenen Schritte zur Einhaltung der SFDR aufgeführt.

  1. Verstehen Sie die Offenlegungsanforderungen

Wie jeder Rahmen für die Berichterstattung legt auch die SFDR bestimmte Themen für die Offenlegung fest, die von der Art der Firma und ihrer Tätigkeit sowie von der Einordnung in das Kategorisierungssystem abhängen. Der erste Schritt besteht darin, sich mit den Anforderungen vertraut zu machen, die für Ihre Anlagetätigkeit oder Ihre Art von Produkt/Dienstleistung relevant sind. 

Halten Sie Ausschau nach den technischen Regulierungsstandards (RTS), die am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Wenn Sie sich bereits an die ersten Anforderungen der SFDR halten, müssen Sie sich möglicherweise noch an die RTS anpassen.

  1. Einrichtung von Berichtsverfahren

Nachdem Sie die Anforderungen verstanden haben, sollten Sie prüfen, ob Ihre derzeitigen Meldeverfahren relevant sind. Möglicherweise müssen aufgrund der neuen Offenlegungen neue oder zusätzliche Prozesse für die Datenerfassung eingerichtet werden. 

Dabei müssen Sie möglicherweise mit Ihren Stakeholdern (z. B. Dateneigentümern in den Beteiligungsunternehmen) zusammenarbeiten, um deren Kapazitäten zu stärken, damit sie ihrer Verantwortung für die Datenerhebung gerecht werden. Rechnen Sie mit viel Kommunikation mit den Unternehmen, in die Sie investieren, während Sie Daten zur Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung erheben.

  1. Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Portfoliounternehmen

Das Ziel der SFDR ist es, sicherzustellen, dass die Finanzmarktakteure ihren Worten auch Taten folgen lassen. Der dritte und letzte Schritt zur Einhaltung der Vorschriften besteht darin, Investitionen auf der Grundlage der SFDR-Kriterien zu überprüfen. Untermauern Sie alle Behauptungen mit den entsprechenden Daten. Wenn ein Produkt beispielsweise behauptet, ein Impact-Fonds zu sein, lohnt es sich, die genaue Definition von Impact-Fonds (im Gegensatz zu ESG-Fonds), die Ziele des Fonds und die Art und Weise zu kennen, wie die Auswirkungen über den Zeithorizont des Fonds gemessen und überwacht werden. Eine genaue Gestaltung und Kennzeichnung der Produkte ist hier notwendig.

Herausforderungen bei der Umsetzung von SFDR

Die größte Herausforderung für Unternehmen, die die beiden Ebenen der SFDR umsetzen, ist der ESG-Bewertungsprozess. Dies stellt die Unternehmen vor die Herausforderung, nicht nur zu verstehen, wie man Nachhaltigkeit misst, sondern auch, wie man die Informationen für die Messung und Berichterstattung sammelt. 

Darüber hinaus ist die Auseinandersetzung mit den Portfoliounternehmen, um deren Kennzahlen zu erhalten, ein umfangreicher Prozess, der Zeit und Ressourcen in Anspruch nimmt. Neben der üblichen finanziellen Due-Diligence-Prüfung wird das gleiche Maß an Due-Diligence-Prüfung bei nachhaltigkeitsbezogenen Angelegenheiten erwartet.

Wie wir Ihnen helfen

  • Wir bewerten die Qualität Ihrer Berichterstattung und die Übereinstimmung mit der SFRD und ermitteln verbesserungswürdige Bereiche.
  • Wir erläutern die Anforderungen der SFRD, die auf Sie zutreffen könnten, einschließlich der bevorstehenden RTS, und beraten Sie bei der Anpassung an die unterstützenden Rechtsvorschriften wie die EU-Taxonomie.
  • Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung der Informationsanforderungen von Aufsichtsbehörden oder Investoren und garantieren den Schutz geschäftskritischer Informationen.
  • Wir helfen Ihnen bei der Erhebung von Daten aus Ihren Portfoliounternehmen.
  • Wir automatisieren die Erfassung relevanter Daten intern und vereinfachen den Prozess für alle Portfoliounternehmen, wodurch Sie Zeit und Ressourcen sparen.

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