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Nachhaltige Lieferkette

LkSG-Update: Meldepflichten abgeschafft - Sorgfaltspflichten bleiben bestehen

17. September 2025

LkSG: Due Diligence-Pflichten bleiben bestehen

Seit 2023 ist in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft, das große Unternehmen verpflichtet, Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihren Lieferketten systematisch zu identifizieren und zu mindern. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat nun einen Referentenentwurf zur Änderung des LkSG veröffentlicht, der rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 gelten soll.

Die Kernaussage: Die Berichtspflichten werden abgeschafft, aber die Sorgfaltspflichten bleiben erhalten. Ziel ist es, die Unternehmen vom Verwaltungsaufwand zu entlasten und gleichzeitig die Verantwortung für den Schutz von Mensch und Umwelt zu wahren.

Wesentliche Elemente der Novelle

1. Abschaffung der Berichtspflicht

Die Unternehmen sind nicht mehr verpflichtet, jährliche LkSG-Berichte zu veröffentlichen, in denen sie ihre Risikoanalysen, Präventivmaßnahmen und Ergebnisse darlegen.

2. Die Sorgfaltspflichten bleiben bestehen

Die materiellen Pflichten - Risikoanalyse, Durchführung von Präventiv- und Abhilfemaßnahmen und Einrichtung von Beschwerdemechanismen - bleiben in Kraft. Die Unternehmen müssen diese weiterhin umsetzen, auch ohne die Verpflichtung zur förmlichen Meldung.

3. Eingeschränkter Anwendungsbereich der Sanktionen

Geldbußen werden nur noch bei schwerwiegenden Verstößen verhängt, z. B. wenn keine Präventivmaßnahmen ergriffen oder kein Beschwerdeverfahren eingerichtet wurde. Eine unzureichende Risikoanalyse allein wird nicht mehr direkt sanktionierbar sein.

4. BAFA-Überwachung wird fortgesetzt

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird weiterhin als Aufsichtsbehörde fungieren. Es wird weiterhin prüfen, ob die Unternehmen ihren menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten angemessen nachkommen.

Politischer Kontext

Die Änderung spiegelt die breitere Debatte in Deutschland über Bürokratieabbau und die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit wider. Wirtschaftsverbände hatten argumentiert, dass die Meldepflichten hohe Kosten bei begrenztem Nutzen verursachen.

Gleichzeitig ist das LkSG in den größeren Rahmen der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) eingebettet, die letztendlich in nationales Recht umgesetzt werden muss. Das geänderte deutsche Gesetz wird daher als Übergangsmaßnahme angesehen, bis die Anforderungen auf EU-Ebene endgültig festgelegt sind.

Auswirkungen für Unternehmen

Befreiung von formalen Verpflichtungen

Die Abschaffung der Meldepflicht führt zu einer erheblichen Verringerung des Verwaltungsaufwands. Schätzungen zufolge könnten die Unternehmen jährlich rund 4,1 Mio. EUR an Befolgungskosten einsparen.

Laufende Verantwortung

Trotz dieser Erleichterung bleiben die Unternehmen an ihre Sorgfaltspflichten gebunden. Sie müssen weiterhin Risiken bewerten, Maßnahmen umsetzen und Beschwerdemechanismen bereitstellen.

Risiko eines Imageschadens

Auch ohne verpflichtende Veröffentlichung drohen Unternehmen, die ihre Verpflichtungen vernachlässigen, Reputationsrisiken. Zivilgesellschaft, Medien oder Geschäftspartner können immer noch Mängel aufdecken.

Druck in der Lieferkette

Viele internationale Kunden - insbesondere große Erstausrüster - verlangen von ihren Lieferanten solide ESG-Daten, unabhängig von den gesetzlichen Berichtspflichten. Unternehmen, die keine Transparenz bieten können, könnten Geschäftsmöglichkeiten verlieren.

Warum das Risikomanagement in der Lieferkette strategisch wichtig bleibt

Der Entwurf streicht die formale Berichterstattung, ändert aber nichts an der strategischen Realität: Das Risikomanagement in der Lieferkette bleibt entscheidend.

  • Zugang zu Finanzierungen: Banken und Investoren verlangen im Rahmen von ESG-Risikobewertungen zunehmend Nachweise für verantwortungsvolle Lieferkettenpraktiken.
  • Marktzugang: Öffentliche Aufträge und internationale Kunden verlangen häufig ESG-Angaben. Ohne sie riskieren Unternehmen den Ausschluss.
  • Widerstandsfähigkeit: Unternehmen, die ihre Lieferketten kennen und Risiken aktiv managen, sind besser gegen Störungen, Krisen oder Skandale geschützt.
  • Reputation: Verantwortungsbewusste Praktiken in der Lieferkette sind ein wachsender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit, der Kaufentscheidungen und das Vertrauen der Anleger beeinflusst.

Internationale Perspektive

Deutschland ist mit der Einführung solcher Vorschriften nicht allein. Auch in anderen Ländern werden ähnliche Anforderungen eingeführt:

  • Das französische Loi de Vigilance verpflichtet Unternehmen zu einer Sorgfaltsprüfung in Bezug auf die Menschenrechte.
  • Das norwegische Transparenzgesetz verpflichtet die Unternehmen zur Offenlegung von Menschenrechtsrisiken.
  • Die USA haben Einfuhrverbote für Produkte verhängt, die mit Zwangsarbeit in Verbindung stehen.

Für global tätige Unternehmen bedeutet dies, dass auch ohne deutsche Berichtspflichten internationale Standards und wachsende ESG-Erwartungen von hoher Relevanz bleiben.

Ausblick

Der Entwurf des BMAS soll am 3. September 2025 vom Kabinett verabschiedet werden. Danach muss er den Bundestag und den Bundesrat durchlaufen. Dabei kann es zu einigen Änderungen kommen, grundlegende Änderungen sind jedoch unwahrscheinlich.

Langfristig wird das deutsche Gesetz durch die CSDDD ersetzt werden, sobald sie auf EU-Ebene fertiggestellt und in nationales Recht umgesetzt ist.

Die CSRD stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen

Die geplante LkSG-Novelle bietet zwar administrative Erleichterungen, kommt aber nicht einer Deregulierung gleich. Die Sorgfaltspflichten bleiben unverändert, und die Unternehmen sind weiterhin für das Management von Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihren Lieferketten verantwortlich.

Für Unternehmen bedeutet dies:

  • Weniger Bürokratie,
  • Aber die Erwartungen an Risikomanagement, Präventivmaßnahmen und Transparenz bleiben bestehen.

Diejenigen, die diese Übergangsphase nutzen, um das Lieferkettenmanagement strategisch zu verankern, werden nicht nur auf die Vorschriften auf EU-Ebene vorbereitet sein, sondern auch an Wettbewerbsfähigkeit, Widerstandsfähigkeit und Vertrauen gewinnen.

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