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ESG Reporting

Die Erweiterung der EU-Taxonomie schlägt zwei neue Wirtschaftskategorien vor

18. März 2024

Die Taxonomie-Verordnung der EU-Kommission ist ein Klassifizierungssystem für grüne, wirtschaftliche Aktivitäten und zum Erreichen der Umweltziele. Der erste delegierte Rechtsakt trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Sie konzentrierte sich auf Sektoren, die einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten können. Das Instrument wird von Investoren genutzt, um die Nachhaltigkeit potenzieller Investitionen zu bewerten und festzustellen, ob sie den EU-Umweltstandards entsprechen und als „grüne Investitionen“ eingestuft werden können.

Vor kurzem hat die EU für nachhaltige Finanzen, die die Europäische Kommission bei der Entwicklung der Taxonomie-Verordnung der EU-Kommission berät, die erweiterte EU-Taxonomie mit zwei neuen wirtschaftlichen Kategorien vorgestellt. Mehr über die erweiterte Verordnung erfahren Sie hier.

Worauf zielt die erweiterte Umwelttaxonomie ab?

Die erweiterte EU-Taxonomie (SG3) ist auch als „Significant Harm Taxonomy“ bekannt. Die erweiterten Vorschläge sollen ein breiteres Spektrum von Wirtschaftstätigkeiten umfassen. Sie sollten insbesondere diejenigen einschließen, die als „keine signifikanten Auswirkungen“ und als „signifikant schädlich“ für die Umwelt eingestuft sind.

Dies ist ein wesentlicher Unterschied zur derzeitigen Taxonomie-Verordnung, die nur zwei Kategorien abdeckt: „Wesentliche Beiträge“ zu mindestens einem von sechs Umweltzielen und „Keine signifikante Schädigung“ der Umwelt.

Das Problem mit dem derzeitigen Klassifizierungssystem ist der enge binäre Rahmen, der wirtschaftliche Aktivitäten in  „nachhaltig“ und „nicht nachhaltig“ bzw. in „taxonomiekonform“ und „nicht nachhaltig“ unterteilt. Dies lässt wenig Raum für Unternehmen mit mittlerer Leistung oder Unternehmen im Übergangsprozess, um Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten zu erhalten. Die vorgeschlagene Erweiterung umfasst Tätigkeiten, die dringend aufgegeben oder umgestellt werden müssen, damit kein erheblicher Schaden entsteht. Die Aufnahme dieser neuen Wirtschaftskategorien würde im Idealfall die dringend benötigte Übergangsfinanzierung erleichtern.

Einteilung der Unternehmen in:

  • Erheblicher Beitrag,
  • Keinen nennenswerten Schaden anrichten,

und die neu vorgeschlagenen Kategorien von:

  • Erheblicher Schaden,
  • und keine signifikante Auswirkung

wird einen breiteren Rahmen für die Anerkennung der verschiedenen Ebenen des Umweltbeitrags bieten und, was entscheidend ist, einen Übergang weg von besonders schädlichen Aktivitäten finanzieren.

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Welche Sektoren werden betroffen sein?

Die derzeitige Taxonomie-Verordnung beschränkt sich auf eine nicht erschöpfende Liste von Sektoren, darunter:

  • Transport,
  • Wasser,
  • Abfall,
  • Energie,
  • Herstellung,
  • Konstruktion,
  • Immobilien,
  • Forstwirtschaft,
  • Information und Kommunikation.

Mit den Kategorien der erweiterten Taxonomie-Verordnung könnten zuvor ausgeschlossene „nicht-grüne“ Sektoren wie der Dienstleistungssektor einbezogen werden. Insbesondere Sektoren, die unter die NACE-Codes der Makrosektoren J-U fallen, werden wahrscheinlich als Sektoren ohne signifikante Auswirkungen eingestuft. Über die Abdeckung der Sektoren muss noch entschieden werden, aber wenn man davon ausgeht, wären mindestens 35 % der EU-Wirtschaft betroffen. Dies ist eine Gelegenheit für viele Unternehmen, die an die Taxonomie-Verordnung angepassten Angaben zu nutzen, um einen besseren Zugang zu grüner oder Übergangsfinanzierung zu erhalten.

Die EU-Taxonomie ist für Unternehmen in ausländischem Besitz, die in der EU tätig sind, nicht völlig irrelevant. EU-Investoren werden wissen wollen, ob ein Unternehmen die neuesten Kategorien der erweiterten Umwelttaxonomie erfüllt. Unternehmen können die Bewertungskriterien der Taxonomie nutzen, um ihre Position zu bewerten und zu prüfen, wie sie sich als Wettbewerbsstrategie weiter an die Taxonomie anpassen können.

Wie wir Ihnen helfen

  • Wir führen eine Reifegradbewertung durch, um festzustellen, wo Sie in Bezug auf Nachhaltigkeit stehen und wie Ihr Unternehmen an der EU-Taxonomie ausgerichtet ist.
  • Wir erläutern die neue Taxonomie-Erweiterung und leiten Sie beim Benchmarking und der Anpassung an die EU-Taxonomie-Kriterien an. Auf diese Weise nehmen wir Ihnen mühsame Arbeitsschritte ab und vereinfachen die Dateneingabe.
  • Wir automatisieren die Erfassung relevanter Daten intern und vereinfachen die Datenerfassung in der gesamten Lieferkette, was die Effizienz erhöht und Aufwand spart.
  • Wir ermöglichen es Ihnen, den Informationsanfragen Ihrer Investoren und Kunden nachzukommen und gleichzeitig geschäftskritische Informationen vor dem Zugriff durch den Datenempfänger zu schützen.
  • Wir können Ihnen helfen, Ihren Bericht im richtigen Format zu erstellen, nachdem die Daten eingegeben wurden.

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