Brüssel, Oktober 2025 - Das Europäische Parlament hat den Vorschlag zur Aufnahme von Trilog-Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und dem Rat über das Omnibus-I-Paket mit 318 Nein-Stimmen bei 309 Ja-Stimmen und 34 Enthaltungen knapp abgelehnt.
Die Entscheidung verzögert eine der wichtigsten Regulierungsinitiativen der EU, die auf eine Vereinfachung der Nachhaltigkeitsvorschriften abzielt, und lässt die Unternehmen weiterhin im Unklaren über den Umfang und den Zeitplan der wichtigsten Berichterstattungs- und Sorgfaltspflichtvorschriften.
Hintergrund: Eine zentrale Säule der "Vereinfachungsagenda" der EU
Der Omnibus-I-Vorschlag, den die Europäische Kommission erstmals im Februar 2025 vorgelegt hat, ist Teil ihres Plans zur Straffung der ESG-bezogenen Rechtsvorschriften, zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und zur Angleichung von Berichtsrahmen wie CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie und CBAM.
Der abgelehnte Kompromiss - ausgearbeitet vom Rechtsausschuss des Parlaments (JURI) - hätte die sofortige Aufnahme von Trilog-Verhandlungen ohne Abstimmung im Plenum ermöglicht. Er enthielt zwei wichtige Anpassungen des Geltungsbereichs:
- Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD): Anhebung des Schwellenwerts auf Unternehmen mit ≥ 1.000 Beschäftigten oder 450 Millionen Euro Umsatz (statt bisher 250 Beschäftigte).
- Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD): Anhebung des Schwellenwerts auf ≥ 5.000 Beschäftigte und 1,5 Milliarden Euro Umsatz, mit einem stärkeren risikobasierten Ansatz, der sich auf direkte Zulieferer und Tätigkeiten mit hohen Auswirkungen konzentriert.
Befürworter argumentierten, dass diese Überarbeitungen den Rahmen verhältnismäßiger und realistischer für mittelständische Unternehmen machen würden. Kritiker warnten, sie würden die Nachhaltigkeitsziele der EU schwächen und den Zugang zu vergleichbaren ESG-Daten einschränken.
Wie geht es weiter?
Da der Kompromiss abgelehnt wurde, wird das Plenum nun direkt über das Paket abstimmen, voraussichtlich am 13. November 2025. Die Mitglieder des Parlaments können bis zu diesem Zeitpunkt Änderungen vorschlagen, so dass der endgültige Geltungsbereich für weitere Änderungen offen bleibt.
Solange sich das Parlament nicht auf einen Standpunkt geeinigt hat, können die Trilog-Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission nicht beginnen, wodurch sich die Annahme der Omnibus-I-Verordnung und die sich daraus ergebenden Vereinfachungen der CSRD- und CSDD-Rahmenvorschriften verzögern.
Auswirkungen für Unternehmen
Für Unternehmen, die Nachhaltigkeitsberichte oder Due-Diligence-Prüfungen erstellen, bedeutet die Ablehnung:
- Keine unmittelbaren Vereinfachungen. Die aktuellen CSRD- und CSDDD-Texte bleiben der Bezugspunkt.
- Anhaltende Unsicherheit über Schwellenwerte, Fristen und Offenlegungserwartungen.
- Die Umsetzung sollte wie geplant fortgesetzt werden, wobei der Schwerpunkt auf der Datenqualität, der doppelten Bewertung der Wesentlichkeit und der Integration der Sorgfaltspflichtverfahren liegt.
- Die digitale Bereitschaft ist nach wie vor von zentraler Bedeutung - vor allem, da die ESRS 1 und 2, die VSME-Leitlinien und künftige Änderungen der Taxonomie voraussichtlich parallel dazu fertiggestellt werden.
Allgemeiner Ausblick
Die Debatte verdeutlicht die zunehmenden Spannungen zwischen der Wettbewerbsagenda der EU und ihren Nachhaltigkeitszielen. Während viele politische Entscheidungsträger eine Verringerung der Berichtspflichten fordern, betonen Investoren und zivilgesellschaftliche Gruppen die Notwendigkeit vergleichbarer, zuverlässiger ESG-Daten, um Europas Glaubwürdigkeit als globaler Nachhaltigkeitsführer zu erhalten.
Für Unternehmen unterstreicht diese Phase der Unsicherheit die Bedeutung eines agilen ESG-Datenmanagements und einer kontinuierlichen Überwachung der regulatorischen Aktualisierungen.
Bei EQS bereiten wir uns darauf vor, alle endgültigen Änderungen des Omnibus I direkt in das EQS Nachhaltigkeits-Cockpit zu integrieren, um sicherzustellen, dass sich Kunden nach der Einführung nahtlos an die aktualisierten Berichts- und Due-Diligence-Rahmenbedingungen anpassen können.
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