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ESG Reporting

EU-Gesetzgeber erzielen endlich einen Kompromiss bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und den Sorgfaltspflichtvorschriften

Oktober 10, 2025

Die Gesetzgeber im Europäischen Parlament haben sich im Rahmen des Vereinfachungspakets Omnibus I auf einen Kompromiss zu den wichtigsten Nachhaltigkeitsgesetzen der EU geeinigt, darunter die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen (CSDDD ).

Was in dem Kompromiss steckt

Die Einigung, die zwischen den Fraktionen der EVP, der S&D und der Erneuerungspartei erzielt wurde, sieht gezielte Anpassungen vor, um den Verwaltungsaufwand zu verringern und gleichzeitig den Nachhaltigkeitsrahmen der EU zu erhalten:

  • CSRD: Der Meldeumfang bleibt bei 1.000 Beschäftigten, umfasst aber jetzt auch eine Umsatzschwelle von 450 Millionen Euro. Damit wird die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen gegenüber der derzeitigen Schwelle von 250 Beschäftigten effektiv verringert.
  • CSDDD: Das Gesetz zur Sorgfaltspflicht wird nur für Unternehmen mit 5.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro gelten. Außerdem wird es von einem unternehmensbezogenen zu einem risikobasierten Ansatz übergehen, der sich auf direkte Geschäftspartner und die wichtigsten Menschenrechts- und Umweltrisiken konzentriert.

Politisches Gleichgewicht

Der Kompromiss ist das Ergebnis monatelanger Verhandlungen zwischen Parteien mit unterschiedlichen Prioritäten - die einen drängen auf eine starke Nachhaltigkeitsagenda, die anderen auf einen pragmatischeren und wettbewerbsorientierten Ansatz. Das Ergebnis wird als politischer Mittelweg angesehen, der sicherstellt, dass das Gesetzgebungsverfahren noch vor Ende der Legislaturperiode vorankommt.

Die Einigung bringt das Parlament auch näher an den Standpunkt des Rates heran, der bereits ähnliche Schwellenwerte und das risikobasierte Modell unterstützt hatte.

Weiterer Kontext: Omnibus I und die "Vereinfachungs"-Agenda

Die Vereinbarung ist Teil des umfassenderen Pakets Omnibus I, das die Kommission im Februar 2025 im Rahmen ihrer Agenda für Vereinfachung und Wettbewerbsfähigkeit vorgeschlagen hat. Im Rahmen der Initiative werden auch die EU-Taxonomie, der Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenzwerte (CBAM) und andere grüne Vorschriften überprüft, um die Einhaltung der Vorschriften zu vereinfachen und Überschneidungen zu verringern.

Dieser Ansatz spiegelt die derzeitige Verlagerung der EU von der Ausweitung neuer Nachhaltigkeitsgesetze hin zur Konsolidierung, Harmonisierung und Vereinfachung der bestehenden Gesetze wider. Für die CSRD ist dieser Trend bereits in den überarbeiteten ESRS-Entwürfen sichtbar, die darauf abzielen, bis zu 68 % der Datenpunkte zu kürzen und die Offenlegung für kleinere und mittlere Unternehmen verhältnismäßiger zu gestalten.

Was dies für Unternehmen bedeutet

Für die meisten Unternehmen, die sich auf die CSRD vorbereiten, ist die Richtung nun klarer:

  • Die Meldepflicht wird beibehalten, aber gezielter und verhältnismäßiger gestaltet.
  • Der Schwerpunkt wird sich zunehmend auf Datenqualität, Wesentlichkeit und digitale Interoperabilität verlagern und weniger auf den reinen Umfang der Offenlegung.
  • Kleinere Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, werden ermutigt, die VSME-Norm anzuwenden, um den Erwartungen des Marktes und den Anforderungen der Lieferkette gerecht zu werden.

Nächste Schritte

Über den Kompromiss wird im Rechtsausschuss des Parlaments abgestimmt, bevor er später im Monat im Plenum zur Abstimmung kommt. Nach seiner Annahme wird er das Mandat des Parlaments für die abschließenden Verhandlungen mit dem EU-Rat festlegen.

Für die Unternehmen ist die Botschaft klar: Der EU-Nachhaltigkeitsrahmen bleibt bestehen - allerdings mit einem stärkeren Fokus auf Verhältnismäßigkeit, Effizienz und Angleichung der Vorschriften.

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