ESRS "Schnelle Lösung"
Die Europäische Kommission hat einen "Quick Fix" für die Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) verabschiedet, der die anfängliche Berichtslast für Unternehmen in den ersten Jahren der Anwendung verringern soll. Die im Juni 2025 verabschiedete delegierte Verordnung sieht befristete Entlastungsmaßnahmen für die Berichtsjahre 2025 und 2026 vor.
Der Quick Fix ändert nichts an der Verpflichtung zur Anwendung des ESRS als Teil der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD). Stattdessen wird die Anzahl der geforderten Angaben in den ersten Jahren begrenzt, um den Unternehmen mehr Zeit für den Aufbau von Berichterstattungskapazitäten und -prozessen zu geben.
Die wichtigsten Bestimmungen des Quick Fix
Aussetzung der freiwilligen Offenlegung
Alle freiwilligen Offenlegungspflichten im Rahmen von ESRS Set 1 werden für 2025 ausgesetzt. Die Unternehmen müssen daher nur über die obligatorischen Datenpunkte berichten.
Erleichterungen bei bestimmten Offenlegungsthemen
Mehrere spezifische Bereiche der ESRS-Berichterstattung werden verschoben oder vereinfacht, unter anderem:
- Biologische Vielfalt (ESRS E4): Die Unternehmen sind nicht verpflichtet, bis 2025 detaillierte Angaben zu machen.
- Eigene Arbeitskräfte (ESRS S1) und Arbeitnehmer der Wertschöpfungskette (ESRS S2): Bestimmte detaillierte Metriken können im ersten Jahr weggelassen werden.
- Angaben zur Unternehmensführung: Ausgewählte Governance-bezogene Anforderungen werden für 2025 gelockert.
Befristeter Anwendungszeitraum
Der Quick Fix gilt für Berichte, die das Geschäftsjahr 2025 abdecken (veröffentlicht im Jahr 2026). Bestimmte Erleichterungen gelten für kleinere berichtende Unternehmen bis ins Jahr 2026.
Rechtsnatur und Anwendbarkeit
Die Schnellreparatur wurde als delegierte Verordnung im Rahmen der CSRD angenommen. Das bedeutet, dass sie in allen EU-Mitgliedstaaten direkt anwendbar ist und keine nationale Umsetzung erfordert. Sie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten.
Auswirkungen für Unternehmen
Geringere unmittelbare Belastung
Unternehmen, die das ESRS zum ersten Mal im Jahr 2025 anwenden, werden von einem reduzierten Berichtsumfang profitieren. Dies ist besonders relevant für Unternehmen, die noch dabei sind, interne ESG-Datensysteme und Governance-Strukturen aufzubauen.
Keine Veränderung der langfristigen Verpflichtungen
Die Erleichterung ist vorübergehend. Ab 2027 müssen die Unternehmen die gesamten ESRS-Anforderungen erfüllen, einschließlich der vorübergehend ausgesetzten.
Notwendigkeit einer frühzeitigen Vorbereitung
Trotz des Quick Fix wird den Unternehmen geraten, die Übergangszeit klug zu nutzen:
- Aufbau interner Berichtsstrukturen und ESG-Datenverwaltungssysteme.
- Einführung von Verfahren zur Bewertung der Wesentlichkeit und zur Erhebung von Daten zur Wertschöpfungskette.
- Pilotversuche zur Offenlegung in Bereichen wie biologische Vielfalt und Arbeitskräfte, auch wenn diese vorübergehend fakultativ sind.
Bereits im EQS-Nachhaltigkeits-Cockpit implementiert
Die mit dem Quick Fix eingeführten Änderungen sind bereits im ESRS-Modul des EQS Sustainability Cockpits berücksichtigt. Unternehmen, die mit der Plattform arbeiten, können sicher sein, dass ihre Arbeitsabläufe für die Berichterstattung vollständig an die neuesten EU-Vorschriften angepasst sind. Dies stellt sicher, dass sich die Ersteller auf den Aufbau langfristiger Prozesse konzentrieren können, ohne sich über Unstimmigkeiten zwischen Vorschriften und Technologie Gedanken machen zu müssen.
Breiterer Kontext
Mit dem Quick Fix reagiert die Kommission auf die Bedenken von Unternehmen und Mitgliedstaaten hinsichtlich des Verwaltungsaufwands bei der Umsetzung der CSRD. Sie erfolgt parallel zu den laufenden Arbeiten der EFRAG zur grundlegenden Vereinfachung der ESRS, wobei Vorschläge zur Kürzung der Datenpunkte um über 60 % derzeit konsultiert werden.
Zusammengenommen unterstreichen diese Maßnahmen den Versuch der Kommission, ein Gleichgewicht zwischen glaubwürdiger Nachhaltigkeitsberichterstattung und praktischer Umsetzbarkeit für Unternehmen herzustellen.
Die CSRD stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen
Der ESRS-Quick-Fix bietet eine kurzfristige Entlastung für Unternehmen, die ihre ersten CSRD-Berichte erstellen. Sie verringert zwar den anfänglichen Arbeitsaufwand, ändert aber nicht die Richtung: Eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung bleibt ein Kernelement der regulatorischen Agenda der EU.
Unternehmen sollten daher die Jahre 2025 und 2026 nutzen, um ihre ESG-Berichtskompetenz zu stärken und sicherzustellen, dass sie bereit sind, wenn die ESRS-Anforderungen in vollem Umfang verpflichtend werden. Mit den Quick-Fix-Änderungen, die bereits in das EQS-Nachhaltigkeits-Cockpit eingebettet sind, verfügen die Ersteller über einen zuverlässigen Rahmen, auf dem sie ihre Berichterstattung heute aufbauen können.
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