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Nachhaltige Lieferkette

EU Kommission gegen Zwangsarbeit

18. März 2024

Im vergangenen Jahr hat sich die Europäische Kommission auf den Weg gemacht, um sich für menschenwürdige Arbeit nicht nur in der EU, sondern weltweit einzusetzen. Mit politischen Maßnahmen und Initiativen, die sich auf die Handelsposition der EU stützen.

Eine dieser Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Verpflichtung erfolgt in Form eines Rechtsinstruments, das importierte Produkte betrifft. Das Parlament hat kürzlich für ein Verbot von Produkten gestimmt, die durch Kinderarbeit und Zwangsarbeit hergestellt oder transportiert werden.

Dies geschieht in dem Bestreben der EU, eine weltweit führende Rolle im Bereich der verantwortungsvollen Unternehmensführung zu übernehmen und Menschenrechtsstandards mit weitreichendem Einfluss zu setzen. Mehr über den Vorschlag der EU Kommission gegen Zwangsarbeit, erfahren Sie hier.

Umfang und Geltungsbereich des EU Verbots von Zwangsarbeit

Das Verbot gilt für alle Produkte, unabhängig vom Produktions- oder Herkunftsland. Dies schließt sowohl importierte Produkte als auch in der EU hergestellte Produkte ein. Das Verbot der Kommission bezieht sich speziell auf Waren, die durch Zwangsarbeit hergestellt oder transportiert wurden, was den Sorgfaltspflichtprozess, der sich über die gesamte Lieferkette erstreckt, um eine weitere Ebene erweitert.

Eingeführte Waren können von den Behörden beschlagnahmt werden, wenn ausreichende Beweise dafür vorliegen, dass Kinder- oder Zwangsarbeit im Spiel war, wobei die Beweislast bei der einführenden Partei liegt. Zur Durchsetzung des Verbots wird eine Reihe von Verwaltungssanktionen und zivilrechtlicher Haftung eingesetzt.

Unter dem Verbot der EU Kommission wird Zwangsarbeit gemäß der Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verstanden, die Indikatoren wie Bewegungseinschränkung, Einbehaltung von Dokumenten und Schuldknechtschaft umfasst. Dabei handelt es sich um moderne Formen der Sklaverei, die sich in den Lieferketten des verarbeitenden Gewerbes, in unlauteren Einstellungspraktiken und im Missbrauch laxer Gesetze verbergen. In einigen Fällen sind diese Praktiken in den Ländern, in denen sie praktiziert werden, nicht einmal illegal, aber es ist Sache des Importeurs, die IAO-Normen zu überprüfen.

Der Vorschlag wurde vom EU Parlament mehrheitlich angenommen und soll im September 2022 in Kraft treten. Das Parlament legte auch Empfehlungen zur Durchsetzung des Vorschlags auf der Grundlage von Produktionsstätten, Importeuren, Unternehmen, Transporteuren oder Regionen vor. Der Vorschlag ergänzt bestehende Rechtsvorschriften wie das kürzlich verabschiedete Gesetz über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit, das Unternehmen für Fälle von Umwelt- oder Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten zur Verantwortung zieht.

Was können Unternehmen tun, um sich auf diese Verordnung vorzubereiten?

Die Schwierigkeit bei diesem Verbot gegen jegliche Zwangsarbeit und Produkte aus Zwangsarbeit in der EU besteht darin, dass es den Kern der Lieferkette trifft. Die Unternehmen müssen für die Sorgfaltspflicht in jeder Stufe ihrer Lieferkette verantwortlich sein. So wie es aussieht, haben viele Unternehmen nur mit Lieferanten der ersten Ebene zu tun und lassen den Rest in Vergessenheit geraten.

Sklaverei ist in komplexen Lieferketten schwer zu erkennen. Unternehmen sollten sich der modernen Formen der Sklaverei bewusst sein, angefangen bei den IAO-Normen, und Mechanismen zur Prävention und Aufdeckung einrichten.

Es versteht sich von selbst, dass der Einblick in Ihre Lieferkette für die Einhaltung des Verbots von entscheidender Bedeutung ist. Die Unternehmen müssen die Rückverfolgbarkeit bis zur Ebene des Warentransports sicherstellen. Dies erfordert eine sehr enge Zusammenarbeit mit Ihren Lieferanten, die Einbeziehung aller Ebenen und eine wirksame Kommunikation von Informationen in beide Richtungen.

In dieser Situation ist es von Vorteil, ein Programm zur Einbindung der Lieferanten zu erstellen. Es sollte eine vollständige Risikobewertung und eine Bewertung der Wesentlichkeit beinhalten. Die Zusammenarbeit mit den Lieferanten ist ein wichtiger Bestandteil der Compliance.

Die Kommission hat außerdem vorgeschlagen, Unternehmen, insbesondere KMU, zu unterstützen, indem sie eine Liste der sanktionierten Unternehmen, Hersteller und Länder erstellt, die als besonders gefährdet eingestuft wurden. Wenn das Verbot gegen Zwangsarbeit und daraus resultierende Produkte angenommen wird, können die Unternehmen weitere Verordnungen und Leitlinien von den Behörden erwarten.

Wie wir Ihnen helfen

  • Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gegen Zwangsarbeit, indem wir mit Ihren Lieferanten Kontakt aufnehmen und die Erfassung der relevanten Daten intern und entlang der gesamten Lieferkette vereinfachen.
  • Wir erhalten Informationen von Ihren Lieferanten, ohne dass geschäftskritische Informationen über ihre Lieferkette offengelegt werden.
  • Wir erleichtern den Datenaustausch mit den Lieferanten und sorgen dafür, dass die notwendigen und korrekten Informationen aus der Lieferkette mit minimalem Aufwand ankommen.
  • Wir führen Risikoanalysen in Ihrer Lieferkette durch und richten einen Beschwerdemechanismus ein.

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