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ESG Reporting

Alles Wichtige über die EU-Batterieverordnung

18. März 2024

Im Jahr 2020 haben sich das Europäische Parlament und der Rat darauf geeinigt, die bestehende Richtlinie 2006/66/EG, auch bekannt als Batterierichtlinie, angesichts der Veränderungen auf dem Markt für Batterien und Altbatterien zu überprüfen. In diesem Artikel gehen wir darauf ein, warum dies eine wichtige Entwicklung ist und was sie für Unternehmen bedeutet.

Warum die Batterierichtlinie wichtig ist und warum sie überarbeitet werden muss

Die Batterierichtlinie wurde im Jahr 2006 vorgeschlagen. Sie regelt die Bewirtschaftung von gefährlichen Abfällen aus der Herstellung und Entsorgung von Batterien. Ziel der Batterierichtlinie ist es, die Umwelt und die menschliche Gesundheit vor den potenziell schädlichen Auswirkungen von Batteriechemikalien zu schützen, wenn diese in Kontakt kommen. 

Die Richtlinie regelt die zulässigen Höchstmengen bestimmter chemischer und metallischer Inhaltsstoffe in Batterien, die ordnungsgemäße Beseitigung von Batterieabfällen und deren Sammlung sowie die finanzielle Verantwortung für die Entsorgung von Batterieabfällen.

Jetzt, wo die Klimaagenda an der Spitze der Prioritäten der Europäischen Union steht und die Digitalisierung und die technologische Entwicklung rasant voranschreiten, ist die Batterierichtlinie wichtiger denn je. Batterien sind sehr gefragt, um unsere elektronischen Geräte mit Energie zu versorgen, und die Massentauglichkeit von Elektrofahrzeugen hängt von der Energiespeicherung und der Batterieleistung ab. 

Angesichts der Tatsache, dass sich die Staaten zu einer Netto-Null-Wirtschaft verpflichtet haben und etwa 30 % der weltweiten Treibhausgasemissionen aus dem Verkehr stammen, sind Batterien von entscheidender Bedeutung, um den Übergang zu sauberer Energie zu erleichtern. Ein wesentliches Merkmal dieser Netto-Null-Wirtschaft sind sicherlich Elektrofahrzeuge, die das Verkehrsproblem des Klimawandels angehen. 

Mit der zunehmenden Beliebtheit von Elektrofahrzeugen steigt auch die Nachfrage nach der Produktion von Fahrzeugbatterien. In Anbetracht des ehrgeizigen Green Deals der EU, des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft, der neuen europäischen Industriestrategie und der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität steht Europa unter enormem Druck, seine grünen Ziele zu erreichen (u. a. die Reduzierung von 90 % der verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen bis 2050) - und Batterien stehen dabei im Mittelpunkt. 

Seit die Batterierichtlinie 2006 vorgeschlagen wurde und 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist, ist der Markt für Batterien um neue Marken und Modelle für verschiedene Zwecke wie E-Bikes und E-Scooter gewachsen. Angesichts externer technologischer Entwicklungen und Änderungen bei der Anwendbarkeit von Batterien ist es sinnvoll, die Richtlinie jetzt auf ihre Relevanz zu überprüfen. 

Änderungen in der vorgeschlagenen EU-Batterieverordnung

Bei der Bewertung der EU-Batterierichtlinie ermittelte die Kommission Bereiche, in denen die Politik in der Praxis versagt. Die Hauptmängel waren im Wesentlichen folgende:

  • Ausschließliche Konzentration auf das Batteriemanagement am Ende des Lebenszyklus, wobei viele Aspekte der Wertschöpfungskette von Batterien, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, wie z. B. die CO2-Bilanz und die Beschaffung von Rohstoffen, außer Acht gelassen werden.
  • Fehlende Bestimmungen zur Förderung der Produktionskapazität für nachhaltige Batterien
  • Suboptimale Sammlung und Recycling von Batterien aufgrund fehlender Infrastruktur und hoher Kapitalkosten

Als Ergebnis der Bewertung wurden 13 Maßnahmen vorgeschlagen, um diese Herausforderungen zu bewältigen. Diese Maßnahmen lassen sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen:

  • Management von Batterien während ihres gesamten Lebenszyklus
  • Entwicklung von Skaleneffekten durch koordinierte Investitionen für das Recycling von Altbatterien
  • Harmonisierung eines Rechtsrahmens, der die Anwendbarkeit der Vorschriften auf alle Batterietypen und -betreiber gewährleistet

Die Kommission hat vorgeschlagen, die Richtlinie in eine Verordnung umzuwandeln, was rechtliche Auswirkungen auf die Durchsetzung hat. Eine Verordnung wird allen Mitgliedstaaten der EU dieselben Verpflichtungen auferlegen und über die nationalen Gesetze hinausgehen, um sicherzustellen, dass die Unternehmen direkt für die Einhaltung der Vorschriften haften.

Die Batterieverordnung gilt für alle Arten von Batterien, die in der EU auf den Markt gebracht werden. Die vorgeschlagene Verordnung enthält einige sehr spezifische Anforderungen an die Sammlung und das Recycling von Batterien sowie an ihre Leistung, Haltbarkeit und Emissionsbilanz. 

Im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung müssen alle Betreiber, die Batterien auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, mit Ausnahme von KMU, sicherstellen, dass sie höhere Sammelziele erfüllen.

Einige der Ziele sind:

  • bis 2023 45 %, bis 2027 63 % und bis 2031 73 % der Gerätebatterien erfassen
  • Sammlung von 51% der Batterien für leichte Transportmittel (LMT) bis 2028 und 61% bis 2031
  • 100 % der gesammelten Batterien sollen recycelt und die wertvollen Inhaltsstoffe zurückgewonnen werden.
  • Materialrückgewinnung von 50% Lithium bis 2027
  • Rückgewinnung von 80% Lithium bis 2031
  • Neue Batterien, die bestimmte Rohstoffe enthalten, müssen mindestens 16% wiedergewonnenes Kobalt, 85% wiedergewonnenes Blei, 6% wiedergewonnenes Lithium und 6% wiedergewonnenes Nickel enthalten.
  • Gerätebatterien müssen leicht entnehmbar und austauschbar sein
  • Alle Abfälle von LMT-, Elektrofahrzeug- (EV), Stromversorgungsbatterien für das Starten, Beleuchten oder Zünden von Fahrzeugen (SLI) sind zu sammeln, wobei der Betreiber die vollen Kosten der Sammlung trägt
  • Kennzeichnungsvorschriften für wiederaufladbare Industriebatterien, nicht wiederaufladbare Gerätebatterien und stationäre Batteriespeichersysteme zur Verbesserung der Transparenz in Bezug auf Leistung, Lebensdauer, chemische Zusammensetzung und Sammelkategorie der Batterien

Unternehmen, die Batterien direkt oder indirekt auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, müssen nachweisen, dass die für die Produktion verwendeten Batterien aus verantwortungsvollen Quellen stammen. Dies ist eine weit gefasste Definition, die neben Umweltaspekten auch soziale Risiken einbezieht. 

Mit anderen Worten: Die Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Batterie-Wertschöpfungskette nicht gegen die EU-Normen für Arbeits- und Menschenrechte verstößt. Der Prozess der Sorgfaltsprüfung liegt in der Verantwortung des Unternehmens, um sicherzustellen, dass ausreichende und relevante Daten gesammelt und überprüft werden, um Risiken zu bewerten, zu identifizieren und zu mindern. 

Wie viele andere Verordnungen wird auch die vorgeschlagene Batterieverordnung nach ihrer Verabschiedung durch eine obligatorische Sorgfaltspflicht und Berichterstattung durchgesetzt werden. Das Inkrafttreten der neuen Verordnung ist für das erste oder zweite Quartal 2023 geplant.

Was müssen die Unternehmen tun?

Es gibt drei Dinge, die Unternehmen tun müssen, um sich auf die Einhaltung der Batterieverordnung vorzubereiten. 

  1. Vergleichen Sie die aktuellen Daten mit den Zielen der Verordnung, um festzustellen, wie weit Sie noch gehen müssen. Dies führt zur Entwicklung von Strategien, um die Ziele innerhalb des Zeitrahmens zu erreichen, als Teil eines umfassenderen Aktionsplans zur Einhaltung der Vorschriften.
  2. Richten Sie Ihre Datenerfassungsprozesse ein, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Sie müssen wissen, woher die einzelnen Rohstoffe stammen, aus welchen Minen die Metalle bezogen wurden, welche Arbeitskräfte auf jeder Stufe der Wertschöpfungskette eingesetzt wurden und wie deren Arbeitsbedingungen waren usw.
  3. Bereiten Sie Ihre Daten für einen neuen Berichtsrahmen, den Batteriepass, vor. Dieses Konzept wurde mit der Batterieverordnung eingeführt. Im Wesentlichen handelt es sich um ein Mittel zum digitalen Austausch von Informationen über den Lebenszyklus einer Batterie und Benchmarking-Tools, wodurch die Transparenz erhöht wird.
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Wie wir Ihnen helfen

  • Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der Batterieverordnung, indem wir mit Ihrer Batterie-Wertschöpfungskette in Kontakt treten und die Erfassung der relevanten Daten intern und entlang der gesamten Lieferkette vereinfachen.
  • Wir erleichtern die Rückverfolgbarkeit durch eine offene Plattform, die den Datenaustausch mit Dritten ermöglicht und gleichzeitig die Vertraulichkeit von geschäftskritischen Informationen wahrt.
  • Wir führen Risikobewertungen in Ihrer Batterie-Wertschöpfungskette durch und richten einen Beschwerdemechanismus ein. 
  • Wir bieten eine zentrale Plattform zur Verwaltung all Ihrer Daten, die aus der Unternehmenssoftware wie ERP, HRM, EMS usw. stammen.
  • Wir bieten Ihnen Einblicke auf der Grundlage von Datenanalysen, die Ihr Verständnis für die Wertschöpfungskette Ihrer Batterien, Ihren Fortschritt und Ihre Berichtsstärke verbessern.
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