Europäisches Parlament - Daato
Artikel

Was Sie über die Änderungen an der CSDDD wissen müssen

9. April 2024

Am 15. März 2024 billigte der Europäische Rat eine überarbeitete Fassung der viel diskutierten EU-Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD). Dies geschah, nachdem der ursprüngliche Vorschlag keine Mehrheit fand, was vor allem auf die Stimmenthaltung Deutschlands im Europäischen Parlament zurückzuführen war.

Aufgrund intensiver Debatten und Vorbehalte gegenüber dem ursprünglichen Richtlinienvorschlag wurden die Schwellenwerte für Unternehmen, die in den Anwendungsbereich fallen, geändert, um das drohende Scheitern des Vorschlags zu verhindern. Dies bedeutet im Wesentlichen, dass nun weniger Unternehmen der CSDDD unterliegen werden, und dass diejenigen, die in den Anwendungsbereich fallen, Zeit haben werden, die Umsetzung schrittweise vorzunehmen. 

In diesem Artikel werden die wesentlichen Änderungen an der CSDDD untersucht, wobei darauf hingewiesen wird, dass bis zur endgültigen Verabschiedung noch Änderungen anstehen. 

Schwellenwert für den Erfassungsbereich

Ein umstrittener Bereich des ursprünglichen Vorschlags war der Geltungsbereich der Richtlinie, wobei einige Mitgliedstaaten auf höhere Schwellenwerte drängten. Die jüngsten Änderungen wurden von Belgien vorgeschlagen, um die Kluft zwischen wirtschaftlichen Interessen und den Nachhaltigkeitszielen der CSDDD zu überwinden. Diese Änderungen betreffen vor allem die Schwellenwerte für die Bestimmung der in den Geltungsbereich fallenden Unternehmen.

Jedes Unternehmen, das einen oder mehrere der folgenden Schwellenwerte erfüllt, fällt in den Geltungsbereich:

  • EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro
  • Nicht-EU-Unternehmen, die auf dem EU-Markt tätig sind und einen Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro erzielen 

Um Klarheit über das zweite Kriterium zu schaffen, wird die Europäische Kommission außerdem eine Liste von Nicht-EU-Unternehmen veröffentlichen, die unter die Richtlinie fallen.

Die CSDDD verfolgt einen stufenweisen Ansatz für Unternehmen, die in den Geltungsbereich fallen, je nach deren Größe:

  • Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 1.500 Millionen Euro haben ab dem Zeitpunkt der Einführung drei Jahre Zeit, um die Vorschriften schrittweise umzusetzen.
  • Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 900 Millionen Euro haben ab dem Zeitpunkt der Einführung vier Jahre Zeit, um die Vorschriften schrittweise umzusetzen.
  • Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro haben ab dem Zeitpunkt der Einführung fünf Jahre Zeit, um die Vorschriften schrittweise umzusetzen.

Bisher fielen als risikoreich eingestufte Sektoren mit Einnahmen von mehr als 40 Mio. EUR, von denen mindestens die Hälfte in einem Hochrisikosektor erwirtschaftet wurde, automatisch in den Anwendungsbereich. Der jüngste Vorschlag hat diese Klausel gestrichen, lässt aber künftige Änderungen in Bezug auf die Verpflichtungen von Hochrisikosektoren zu.

Pläne für den Übergang zur Eindämmung des Klimawandels

Gemäß Artikel 15 der CSDDD müssen Unternehmen, die unter die Richtlinie fallen, einen Übergangsplan gemäß Artikel 19a der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) erstellen. Das Ziel des Übergangsplans sollte mit dem Zielszenario des Pariser Abkommens übereinstimmen, die globale Erwärmung auf nicht mehr als 1,5 °C zu begrenzen. Der Übergangsplan sollte sich mit dem Klimaschutz für das Unternehmen befassen, um sicherzustellen, dass das Geschäftsmodell, die Strategie und der Betrieb des betroffenen Unternehmens mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft in Einklang stehen. Trotzdem wird von den Unternehmen nicht mehr erwartet, dass sie eine Politik zur Unterstützung der Umsetzung des Übergangsplans umsetzen, was früher eine Anforderung war.

Relevanz für den Finanzsektor

Die CSDDD konzentriert sich nach wie vor auf den Finanzsektor, da dieser weitreichende Auswirkungen hat und eine umfangreiche Lieferkette besitzt. Die Sorgfaltspflicht gilt jedoch nur für die eigene Geschäftstätigkeit und die vorgelagerte Lieferkette, und Sektoren mit hohem Risiko könnten einer weiteren Prüfung unterzogen werden.

Beendigung von Partnern in der Lieferkette

Wird ein Verstoß innerhalb der Lieferkette festgestellt, so darf die Beendigung einer Partnerschaft nur als letztes Mittel nach einem Präventiv- und Korrekturplan und nur dann erfolgen, wenn die Beendigung nicht zu größeren nachteiligen Auswirkungen führt. Ein Risikomanagementsystem zur Ermittlung und Bewertung tatsächlicher und potenzieller Risiken ist erforderlich, wobei das Unternehmen für die von ihm direkt verursachten Risiken verantwortlich ist. Wenn die Risiken nicht direkt vom Unternehmen verursacht werden, gilt eine allgemeine Sorgfaltspflicht. Gemäß Artikel 8d der vorgeschlagenen CSDDD ist die Einbeziehung von Interessengruppen erforderlich.

Was kommt als Nächstes?

Die Richtlinie muss noch vom Europäischen Parlament verabschiedet und von der Europäischen Kommission bestätigt werden. Die Abstimmung soll im April 2024 im Europäischen Parlament stattfinden. Unternehmen, die die in diesem Artikel genannten Schwellenwerte erreichen, sollten sich frühzeitig vorbereiten, indem sie unseren früheren Artikel über die menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung im Rahmen der CSDDD lesen.

Ressourcen

Ihre ESG-Wissensdrehscheibe

Lesen Sie unsere neuesten Leitfäden und Artikel, die Sie auf Ihrer Nachhaltigkeitsreise unterstützen

CSRD Super Guide
Alles, was Sie schon immer über doppelte Wesentlichkeit, Datenerfassung und Berichterstattung im Rahmen des ESRS wissen wollten, und wie wir Ihnen helfen können.

Die Überschrift des Blogtitels wird hier eingefügt

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Suspendisse varius enim...

Die Überschrift des Blogtitels wird hier eingefügt

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Suspendisse varius enim...

Beginnen Sie Ihre Nachhaltigkeitsreise mit Daato

Sprechen Sie mit unseren Experten, um zu erfahren, wie Daato Ihnen bei der ESG-Compliance helfen kann.