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ESG Reporting

Die EU-Taxonomie erklärt und ihre Bedeutung für EU-Unternehmen

18. März 2024

Die Grüne Taxonomie der EU ist ein Rahmen, der definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden können. Sie legt Kriterien und Anforderungen fest, anhand derer bestimmt werden kann, ob eine bestimmte Tätigkeit zu Umweltzielen wie der Eindämmung des Klimawandels oder dem Schutz der biologischen Vielfalt beiträgt. Die Taxonomie soll Investoren, Unternehmen und Verbrauchern Klarheit und Transparenz verschaffen, indem sie eine gemeinsame Sprache für nachhaltige Finanzen und Investitionen schafft.

In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die Grüne Taxonomie der EU und erklären, was sie für EU-Unternehmen bedeutet.

Grüne Taxonomie der EU - was jetzt zu beachten ist

Die EU-Taxonomieverordnung ist Teil des "Aktionsplans für nachhaltiges Finanzwachstum", den die EU-Kommission 2018 vorgelegt hat. Sie wurde mit der Absicht eingeführt, das "Green Washing" von Finanzprodukten zu reduzieren und Anreize für private Investitionen in grüne und nachhaltige Projekte zu schaffen.

In der Verordnung werden Kriterien zur Bestimmung der ökologischen Nachhaltigkeit einer Wirtschaftstätigkeit vorgeschlagen, die ein Maß für die ökologische Nachhaltigkeit einer Investition darstellen.

Ist Ihr Unternehmen von der EU-Taxonomie betroffen?

Generell sind alle Unternehmen, die unter die CSR-Richtlinie fallen, zur Berichterstattung verpflichtet.

Diese ausgewählten Branchen sind von der EU-Taxonomie betroffen:

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Verarbeitende Industrie wie die Herstellung von Aluminium, Eisen usw.
  • Versorgungsleistungen wie Strom, Gas usw.
  • Wasser, Kanalisation, Abfall, Behandlung
  • Transport und Lagerung
  • Informations- und Kommunikationstechnologie

Achtung! Die CSR-Richtlinie wird derzeit aktualisiert und wird in Zukunft für 40.000 Unternehmen mehr gelten als bisher. Siehe unseren Artikel über die CSR-Richtlinie.

Künftig wird der Bericht auch Informationen darüber enthalten, wie und in welchem Umfang die Aktivitäten des Unternehmens mit umweltverträglichen und damit "taxonomiekonformen" Aktivitäten verbunden sind.

Künftig wird die Verordnung auch für Unternehmen von Bedeutung sein, die sich auf den Finanzmärkten Kapital beschaffen wollen. Da die Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzinstrumente und die Taxonomie von den Anlegern verlangen, dass sie Informationen über die Nachhaltigkeit ihrer Investitionen vorlegen, wird die Taxonomie wahrscheinlich als Grundlage für diese Bewertungen dienen.

Diese Anwendungsfälle werden bei der Entwicklung des EU-Umweltzeichens für Finanzprodukte und des Green Bond Standard aktiv berücksichtigt.

Wie funktioniert die EU-Taxonomie?

Die Taxonomieverordnung besagt, dass eine wirtschaftliche Tätigkeit als taxonomiekonform gilt, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele leistet, ohne den anderen zuwiderzulaufen (Do No Significant Harm - DNSH). Gleichzeitig müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllt werden, z. B. in Bezug auf Sozial- und Menschenrechte.

Die Ziele der EU-Taxonomie für die Umwelt sind:

  1. Eindämmung des Klimawandels
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung von Umweltverschmutzung
  6. Schutz der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt

Die Unternehmen müssen nachweisen, ob sie die Umweltziele verfolgen, indem sie veröffentlichen, welcher Prozentsatz ihres Umsatzes taxonomiekonform ist und welcher Prozentsatz der CAPEX und OPEX Taxonomie-konform ist.

Ab wann gelten welche Regeln?

Unternehmen, die unter die CSR-Richtlinie fallen, müssen erstmals im Jahr 2022 für das Kalenderjahr 2021 über die Einhaltung der EU-Taxonomie berichten.

Was sind die besonderen Herausforderungen?

Die größte Herausforderung ist die Erfassung der notwendigen Daten innerhalb Ihres Unternehmens und Ihrer Tochtergesellschaften, um die Übereinstimmung Ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten mit der EU-Taxonomie zu klassifizieren. Dies ist mit einem großen bürokratischen Aufwand verbunden.

Wie können wir Ihnen helfen?

Gemeinsam mit Experten aus namhaften großen, mittelständischen und kleinen Unternehmen mit Erfahrung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung haben wir eine Softwarelösung entwickelt, die Ihnen die Umsetzung der neuen Verordnung deutlich erleichtert.

  • Wir ermöglichen den effizienten Austausch von Daten innerhalb des Unternehmens und von Ihren Tochtergesellschaften und sorgen dafür, dass notwendige Informationen korrekt und ohne zusätzlichen Aufwand bei Ihnen ankommen.
  • Wir erklären Ihnen die neuen Normen in aller Kürze und helfen bei den Berechnungen. So entlasten wir Sie und Ihre Lieferanten von langwierigen Arbeitsschritten und vereinfachen die Dateneingabe.
  • Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Bericht nach Eingabe der Daten auf Knopfdruck im richtigen Format zu erstellen.

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